Nein, diese Massnahme wurde gerade erdacht, um kleine Betriebe zu entlasten.Kael hat geschrieben:(16 Apr 2018, 11:06)
https://www.impulse.de/wp-content/uploa ... nkheit.pdf
Für den Arbeitsgeber entsteht durch solche Regelungen ein indirekter Schaden. Je größer der Betrieb wird desto weniger ist er davon betroffen.
Wenn man allerdings ein Betrieb ist der erst seit kurzem besteht, vielleicht 2 maximal 3 Mitarbeiter hat, kann eine solche Lohnfortzahlung (wo der Arbeitgeber im normalfall in Vorkasse tritt) - schon teilweise das Genick brechen. Des weiteren fällt ein Arbeitnehmer aus, wodurch die Produktion heruntergefahren werden muss. Also eine doppelte Belastung. Und wenn ich dann noch einen weiteren Arbeitnehmer einstellen muss, der die Arbeit der Frau in Mutterschaft übernimmt, dann habe ich für eine temporäre Situation eine 3-Fach belastung:
-Vorkasse für die Lohnfortzahlungen
-Ausfall von Produktionsfähigkeit
-Neueinstellung von Personal und dadurch kurzzeitig erhöhte Kosten.
Also im gesamten, gerade für kleinere Betriebe, ziemlich überflüssig komplizierte Maßnahmen - Vor allem wenn du nicht gerade einen Kaufmann oder BWLer eingestellt hast, was bei Kleinbetrieben nun nicht unbedingt die Norm ist.
Im Übrigen kann man bei Beantragung der U2-Erstattung gleich die Verrechnung mit den zu zahlenden Beiträgen mit beantragen, d.h., man tritt nicht in Vorkasse.
Selbstverständlich bedeuten Neueinstellungen Kosten. Oft wird aber gerade in Kleinbetrieben die Stelle gar nicht mit einer Vollzeitstelle besetzt, sondern eher mit TZ. Und manchmal erweist sich der "Ersatz" sogar als besser.