So etwas zu verfolgen ist Sache der Justiz. Außerdem könnte sich das NetzDG dahingehend als Bumerang erweisen, dass potentielle Täter zu spät erkannt werden, weil deren Beiträge gelöscht wurden und so den Behörden nicht mehr zugänglich sind.Teekanne hat geschrieben:(22 Mar 2018, 09:50)
Blödsinn. Morddrohungen, Hetze usw. hat mit Meinungsfreiheit nichts zu tun.
Zensur und NetzDG
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- Tom Bombadil
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Re: Zensur und NetzDG
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Re: Zensur und NetzDG
Für das Löschen eines Post welches gegen die Spielregeln einer Social Media Plattform verstösst bedarf es keiner Gerichtsverhandlung.Skeptiker hat geschrieben:(22 Mar 2018, 22:03)
Wie war das noch mit der Unschuldsvermutung? Jemand gilt solang als unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist. Die gilt als bewiesen, wenn er rechtskräftig verurteilt ist.
Hast Du irgendeine andere Definition von 'kriminell' ?
Hier im Forum werden ja auch Beiträge in die Ablage geschoben ohne dass ein Richter darüber zu befinden hätte.
- John Galt
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Re: Zensur und NetzDG
Besonders groteske Züge nimmt die Zensur in England an.
Aber auch in Deutschland wird mittlerweile vieles gelöscht, nicht nur auf Facebook, Twitter oder in den Kommentarbereichen von Zeitungen (Zeit, Spiegel und Co.).
Zu 99% handelt es sich dabei nicht mal um strafbares Material, sondern einfach nur um unerwünschte politische Meinungen. Die ganzen Afd/Pegidafritzen sind deshalb einfach zu Vkontakte umgezogen.
Schon traurig, wenn man die Meinungsfreiheit in Europa von Putin beschützen lassen muss.
Aber auch in Deutschland wird mittlerweile vieles gelöscht, nicht nur auf Facebook, Twitter oder in den Kommentarbereichen von Zeitungen (Zeit, Spiegel und Co.).
Zu 99% handelt es sich dabei nicht mal um strafbares Material, sondern einfach nur um unerwünschte politische Meinungen. Die ganzen Afd/Pegidafritzen sind deshalb einfach zu Vkontakte umgezogen.
Schon traurig, wenn man die Meinungsfreiheit in Europa von Putin beschützen lassen muss.
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Re: Zensur und NetzDG
Ist es auch "Sache der Justiz" Beiträge aus dem PF zu entfernen ?
Re: Zensur und NetzDG
Quelle ?John Galt hat geschrieben:(22 Mar 2018, 22:51)
Zu 99% handelt es sich dabei nicht mal um strafbares Material, sondern einfach nur um unerwünschte politische Meinungen.
Re: Zensur und NetzDG
Das sind interne Regeln. Dafür wird niemand belangt. Jeder darf seine Regeln aufstellen und verfolgen. Tut er es nicht, ist das auch seine Sache.Schnitter hat geschrieben:(22 Mar 2018, 22:50)
Für das Löschen eines Post welches gegen die Spielregeln einer Social Media Plattform verstösst bedarf es keiner Gerichtsverhandlung.
Hier im Forum werden ja auch Beiträge in die Ablage geschoben ohne dass ein Richter darüber zu befinden hätte.
Es geht darum private Unternehmen, ggf. im Ausland, zu juristischen Zensoren zu machen (unter Strafandrohung ihrerseits). Das ist etwas vollkommen anderes.
- John Galt
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Re: Zensur und NetzDG
http://www.sueddeutsche.de/news/wirtsch ... -99-490941
Inklusive Kolleraterallschaden von der Titanic.
So werden Hunderttausende Beiträge in sozialen Medien gelöscht. Würde für jeden dieser angeblicher strafbaren Inhalte eine Anzeige gestellt, müssten wir ja Millionen von Anzeigen haben. Die findet man aber in keiner Kriminalstatistik.
In diesem Fall wurde sogar ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sogar der Polizeipräsident von Köln hat Anzeige erstattet. Die Ermittlungen wurden eingestellt, nicht mal ein Anfangsverdacht.
Es war kein strafbarer Beitrag, bleibt aber trotzdem gelöscht. Die Polizei ist offenbar selber zu dumm, die Gesetze dieses Landes zu verstehen. Genau aus diesem Grund haben schlaue Menschen die Meinungsfreiheit erfunden und in Verfassungen festgehalten.
Aber heute sind Gefühle wichtiger, als Verfassungsrechte, traurig!
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Re: Zensur und NetzDG
Nein Quelle dafür:John Galt hat geschrieben:(22 Mar 2018, 23:06)
http://www.sueddeutsche.de/news/wirtsch ... -99-490941
Inklusive Kolleraterallschaden von der Titanic.
Zu 99% handelt es sich dabei nicht mal um strafbares Material, sondern einfach nur um unerwünschte politische Meinungen.
Re: Zensur und NetzDG
Wenn sie strafbare Inhalte nicht von ihren Plattformen entfernen haben sie ein Problem.Skeptiker hat geschrieben:(22 Mar 2018, 22:58)
Das sind interne Regeln. Dafür wird niemand belangt. Jeder darf seine Regeln aufstellen und verfolgen. Tut er es nicht, ist das auch seine Sache.
Es geht darum private Unternehmen, ggf. im Ausland, zu juristischen Zensoren zu machen (unter Strafandrohung ihrerseits). Das ist etwas vollkommen anderes.
Juristisch auch schon vor dem NetzDG.
Mein Mitleid für die zusätzlich benötigten Aufwendungen für das Aufstocken juristischer Abteilungen hält sich bei diesen Multi Milliarden Dollar Unternehmen im Übrigen in Grenzen. Das kriegen die schon ohne nennenswerten Aktienverlust gestemmt
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Re: Zensur und NetzDG
Absurd ist zu glauben, dass man nicht kriminell ist, wenn man sich bei einer Straftat nicht erwischen lässt.Skeptiker hat geschrieben:(22 Mar 2018, 22:33)
Nimm es mir nicht übel, aber ich halte es eher für absurd aus soetwas einen Prinzipienstreit zu machen. Die Welt geht nicht unter wenn wir darüber unterschiedlicher Meinung bleiben - und das bleiben wir ganz bestimmt.
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Re: Zensur und NetzDG
Siehe Beispiel und Kriminalstatistik. Es werden keine strafbare Inhalte gelöscht, es wird einfach nur gelöscht.
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Re: Zensur und NetzDG
Willst du mich verarschen ?John Galt hat geschrieben:(22 Mar 2018, 23:34)
Siehe Beispiel und Kriminalstatistik. Es werden keine strafbare Inhalte gelöscht, es wird einfach nur gelöscht.
Das war deine Aussage:
Warum verbreitest du absichtlich Schwachsinn ?Zu 99% handelt es sich dabei nicht mal um strafbares Material, sondern einfach nur um unerwünschte politische Meinungen.
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Re: Zensur und NetzDG
Schnitter hat geschrieben:(23 Mar 2018, 00:18)
Willst du mich verarschen ?
Das war deine Aussage:
Warum verbreitest du absichtlich Schwachsinn ?
Mein Beispiel bestätigt meine Aussage. Es werden Hunderttausende Löschungen vorgenommen von sozialen Netzwerken. Es gibt aber keine Hunderttausende Strafverfahren deswegen.
Reicht deine Intelligenz aus, um eine Kriminalstatistik zu finden?
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Re: Zensur und NetzDG
Nein, aber es ist Sache der Justiz gegen Volksverhetzung oder Morddrohungen etc. vorzugehen.Schnitter hat geschrieben:(22 Mar 2018, 22:52)
Ist es auch "Sache der Justiz" Beiträge aus dem PF zu entfernen ?
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Re: Zensur und NetzDG
Absurd jemanden einen Kriminellen zu nennen, solange er noch nicht verurteilt ist. ...3x schwarzer Kater hat geschrieben:(22 Mar 2018, 23:17)
Absurd ist zu glauben, dass man nicht kriminell ist, wenn man sich bei einer Straftat nicht erwischen lässt.
Wollen wir das nun ewig so weiter treiben? Ich für meinen Teil beende nun diese Diskussion.
Re: Zensur und NetzDG
Darum geht es aber den Beschwerern nicht. Die haben nur Sorge keine Hassbotschaften und Lügenpropaganda verbreiten zu können. Mir ist keine normale Person bekannt, deren Beiträge irgendwo gelöscht wurden, wenn sie unbedenklich sind. Klar das Parteien die am Rande der Legalität wandeln und ausländischen Aggressoren hörig sind, ein Problem damit haben.Tom Bombadil hat geschrieben:(22 Mar 2018, 22:49)
So etwas zu verfolgen ist Sache der Justiz. Außerdem könnte sich das NetzDG dahingehend als Bumerang erweisen, dass potentielle Täter zu spät erkannt werden, weil deren Beiträge gelöscht wurden und so den Behörden nicht mehr zugänglich sind.
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Re: Zensur und NetzDG
Sowas da schaut m man nach längerer Zeit wieder mal rein und es wird über wichtige Dinge diskutiert! Das finde ich gut.
Wurde der Fall von @count_dunkula hier schon angesprochen?
Da zeigt sich sehr gut was übertriebene Zensur für seltsame Blüten treiben kann.
Wurde der Fall von @count_dunkula hier schon angesprochen?
Da zeigt sich sehr gut was übertriebene Zensur für seltsame Blüten treiben kann.
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Re: Zensur und NetzDG
Ich wäre sehr dafür, wenn die Gesetze gegen so etwas verschärft würden und die entsprechenden Personen dann auch konsequent verknackt werden. Die Hassbotschaften stacheln irgendwelche Idioten auf, die dann ihre Taten begehen und sind somit die Ursache des Übels.Teekanne hat geschrieben:(23 Mar 2018, 07:21)
Die haben nur Sorge keine Hassbotschaften und Lügenpropaganda verbreiten zu können.
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Re: Zensur und NetzDG
Wenn man eben die schiere Masse in den sozialen Medien betrachtet, wird klar das nicht jeder Einzelfall gerichtlich entschieden werden kann. Wie soll das gehen? Man schafft es ja nicht einmal mich ein zu buchten, nur weil ich keine Sommersprossen habe.Tom Bombadil hat geschrieben:(23 Mar 2018, 10:04)
Ich wäre sehr dafür, wenn die Gesetze gegen so etwas verschärft würden und die entsprechenden Personen dann auch konsequent verknackt werden. Die Hassbotschaften stacheln irgendwelche Idioten auf, die dann ihre Taten begehen und sind somit die Ursache des Übels.
Kein Beitrag wird gelöscht nur weil man seine Meinung sagt, sondern weil man klar gegen das Gesetz verstößt. So ist ein Betreiber lediglich gezwungen in schlimmen Fällen ein zu schreiten. Oder hat man mittlerweile das Nazenforum "Politik sind wir" geschlossen? So ernst kann es also nicht sein. Und wenn jemandem dauernd Beiträge gelöscht werden, sollte diese Person mal besser über sich selbst nachdenken.
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Re: Zensur und NetzDG
Sobald die schiere Masse mitbekommt, dass Leute wegen Hasskommentaren notfalls im Knast landen, werden sich sehr viele User zusammen reißen und auf solche Botschaften verzichten.Teekanne hat geschrieben:(23 Mar 2018, 10:31)
Wenn man eben die schiere Masse in den sozialen Medien betrachtet, wird klar das nicht jeder Einzelfall gerichtlich entschieden werden kann.
Ob ein Beitrag gegen das Gesetz verstößt können die rechtlichen Laien, die bei Facebook und Co. in den Löschabteilungen sitzen, gar nicht abschließend beurteilen. Gesetzesverstöße müssen von der Justiz beurteilt werden, nicht von ausländischen Unternehmen.Kein Beitrag wird gelöscht nur weil man seine Meinung sagt, sondern weil man klar gegen das Gesetz verstößt.
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Re: Zensur und NetzDG
Es betrifft eh nicht jeden Rotz. Klare Sachen wie "Ich will ..... am Galgen sehen", klare Morddrohungen etc. das sind eindeutige Dinge. Klar aus Sicht eines gewissen Klientels nicht, mir doch egal.Tom Bombadil hat geschrieben:(23 Mar 2018, 10:35)
Sobald die schiere Masse mitbekommt, dass Leute wegen Hasskommentaren notfalls im Knast landen, werden sich sehr viele User zusammen reißen und auf solche Botschaften verzichten.
Ob ein Beitrag gegen das Gesetz verstößt können die rechtlichen Laien, die bei Facebook und Co. in den Löschabteilungen sitzen, gar nicht abschließend beurteilen. Gesetzesverstöße müssen von der Justiz beurteilt werden, nicht von ausländischen Unternehmen.
Hauptsache diese Gossensprache verseucht nicht weiter unsere Jugend und das restliche vernünftige wahre Volk.
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Re: Zensur und NetzDG
Soviel dann zum Thema Meinungsfreiheit. Wenn eine Aussage nicht gegen die Gesetze verstößt, ist sie hinzunehmen, verstößt sie gegen Gesetze, ist es Sache der Justiz, sich darum zu kümmern.
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Re: Zensur und NetzDG
Ein einzelnes Beispiel für so einen Fall bestätigt das ?
Klar das macht total SinnZu 99% handelt es sich dabei nicht mal um strafbares Material, sondern einfach nur um unerwünschte politische Meinungen.
Klar, alle gelöschten Beiträge landen vor Gericht und sind deswegen in der Kriminalitätsstatistik zu finden.Es gibt aber keine Hunderttausende Strafverfahren deswegen.
Reicht deine Intelligenz aus, um eine Kriminalstatistik zu finden?
Wie gesagt. Wen willst du mit deinem Scheiß verarschen ?
Re: Zensur und NetzDG
Nö.Tom Bombadil hat geschrieben:(23 Mar 2018, 16:55)
Soviel dann zum Thema Meinungsfreiheit. Wenn eine Aussage nicht gegen die Gesetze verstößt, ist sie hinzunehmen, verstößt sie gegen Gesetze, ist es Sache der Justiz, sich darum zu kümmern.
Wenn ein Betreiber Posts löscht die gegen die Spielregeln verstoßen landet das nirgendwo außer im Nirvana.
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Re: Zensur und NetzDG
Das ist richtig, dafür braucht es dann aber kein Gesetz, sondern lediglich Nutzungsbedingungen.Schnitter hat geschrieben:(23 Mar 2018, 16:57)
Wenn ein Betreiber Posts löscht die gegen die Spielregeln verstoßen landet das nirgendwo außer im Nirvana.
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Re: Zensur und NetzDG
Hier ein, wie ich finde, recht passender Artikel zum Thema:
https://www.cicero.de/kultur/politik-me ... ungsgesetz
Also, auf in den Kampf gegen den Hass.
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Also, auf in den Kampf gegen den Hass.
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Re: Zensur und NetzDG
Hier der Fall wie jemand in Schottland für ein Scherzvideo verurteilt wurde.
Hier das Video (ist lustig:)
Der Fall dazu (nicht lustig):
https://www.standard.co.uk/news/crime/y ... 94926.html
Einfach nur lächerlich in welche Richtung sich die Meinungsfreiheit im Westen entwickelt..
Hier das Video (ist lustig:)
Der Fall dazu (nicht lustig):
https://www.standard.co.uk/news/crime/y ... 94926.html
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Re: Zensur und NetzDG
Es sind sogar 2 Beispiele in einem.Schnitter hat geschrieben:(23 Mar 2018, 16:56)
Ein einzelnes Beispiel für so einen Fall bestätigt das ?
Wenn ein Polizeipräsident einer Millionenstadt zu dumm ist strafbare Inhalte zu erkennen, wie sollen dann die ganzen Löschtiraden von Twitter, Facebook und im Kommentarbereich von Zeitungen auch nur ansatzweise strafbares Material erfassen? Dort arbeiten nur billige Hilfsarbeiter, die die Meldungen bearbeiten.
Die Kriminalstatistik zeigt genau das, was ich sage. Nämlich dass rund 99% der gelöschten Inhalte über nicht strafbar waren, sondern nur politisch unerwünschte Meinungen darstellen. Die restlichen 1% werden strafrechtlich verfolgt und ggf. verurteilt.
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Re: Zensur und NetzDG
Hier noch ein interessanter Fall von Zensur.
In England darf man keine Flugblätter verteilen, auf denen steht "Allah is Gay", weil das zu Unruhen führen kann:
In England darf man keine Flugblätter verteilen, auf denen steht "Allah is Gay", weil das zu Unruhen führen kann:
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Re: Zensur und NetzDG
Gott ist schwul?watisdatdenn? hat geschrieben:(23 Mar 2018, 19:59)
Hier noch ein interessanter Fall von Zensur.
In England darf man keine Flugblätter verteilen, auf denen steht "Allah is Gay", weil das zu Unruhen führen kann:
Gibt's dafür einen Beleg?
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Re: Zensur und NetzDG
Muslime = verrückt.
Das ist Kapitalismus:
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Zensur und NetzDG
Das belegt immer noch nicht deine erfundene Behauptung.
Nein die zeigt das was zur Anzeige gebracht wurde.Die Kriminalstatistik zeigt genau das, was ich sage.
Sag mal bin ich hier in der Sonderschule ?
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Re: Zensur und NetzDG
Und wie viele Anzeigen zeigt die Kriminalstatistik?Schnitter hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:46)
Das belegt immer noch nicht deine erfundene Behauptung.
Nein die zeigt das was zur Anzeige gebracht wurde.
Sag mal bin ich hier in der Sonderschule ?
Gerade mal 1% aller gelöschten Beiträge werden angezeigt. Was dazu führt dass 99% der angezeigten Beiträge nicht mal ansatzweise strafbar waren.
Sitzengeblieben in der Sonderschule?
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Re: Zensur und NetzDG
Seine Meinung sagen oder einen Spaß machen, das ist eine Sache.watisdatdenn? hat geschrieben:(23 Mar 2018, 19:59)
Hier noch ein interessanter Fall von Zensur.
In England darf man keine Flugblätter verteilen, auf denen steht "Allah is Gay", weil das zu Unruhen führen kann:
Dinge äußern mit dem ausschließlichen Grund damit zu provozieren, ist eine andere Sache.
Man kann sich zwar darüber streiten ob es von der Meinungsfreiheit gedeckt wäre, aber es ist in meinen Augen ebenso eindeutig, dass es eine missbräuchliche Auslegung von Meinungsfreiheit ist. Soetwas führt dann irgendwann dazu, dass Beschränkungen der Meinungsfreiheit es in die Gesetzesblätter finden, weil die Mehrheit der Menschen in Frieden miteinander leben möchte.
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Re: Zensur und NetzDG
Die Homosexualität provoziert diese Muslime nur, weil sie diese nach dem Koran umbringen müssen.Skeptiker hat geschrieben:(23 Mar 2018, 23:15)
Seine Meinung sagen oder einen Spaß machen, das ist eine Sache.
Dinge äußern mit dem ausschließlichen Grund damit zu provozieren, ist eine andere Sache.
Man kann sich zwar darüber streiten ob es von der Meinungsfreiheit gedeckt wäre, aber es ist in meinen Augen ebenso eindeutig, dass es eine missbräuchliche Auslegung von Meinungsfreiheit ist. Soetwas führt dann irgendwann dazu, dass Beschränkungen der Meinungsfreiheit es in die Gesetzesblätter finden, weil die Mehrheit der Menschen in Frieden miteinander leben möchte.
Das soll und muss man ansprechen dürfen, auch in einer provokanten Manier.
Bei den germanischen Göttern verkleidet sich Thor sogar mal als Frau.
Warum würden Buddhisten nur gelangweilt mit der Schulter zucken, wenn jemand sagt dass Buddha schwul war, aber bei Muslimen ist gleich die öffentliche Ordnung in Gefahr?
Es gibt auch keinen Missbrauch von Meinungsfreiheit. Das ist ja gerade der Sinn von Freiheit.
Wer würde denn definieren, wann Meinungsfreiheit missbraucht wird? Die Mehrheit? Der Imam? Der Pfarrer? Der Führer? Der Soviet?
Re: Zensur und NetzDG
Adam ?
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.
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Re: Zensur und NetzDG
Nun das Problem Meinungen von "Meinungen die zugleich einen Straftatbestand darstellen" zu trennen, ist ein ordinäre Aufgabe längst vorhandener KI. Bin mir sicher, daran wird bereits heftig gearbeitet.
Nicht das Genosse Robot nun da statt Menschen eine endgültige Entscheidung trifft - treffen kann - treffen soll -nein, eher als Werkzeug um "die Spreu vom Weizen" zu trennen. Der Wust von "Meinungen" - die üblichen Halbsätze - lassen sich nicht nur von Menschen sortieren. Es genügt bereits, wenn die Zahl der zwar dummen, gemeinen usw. aber eben nicht "strafwürdigen" Meinungen von denen die "Verdachtsfälle" sind getrennt werden, um sie darin geschultem Personal vorzulegen.
Da ja gerade "Big Data" ein ganz großes Geschäft darstellt und solche weitere Auswertungen auch alles andere verbessern helfen, bin ich sicher, das passiert längst und wird noch zurückgehalten, weil sich mit Maschinen, welche den Sinn eines Satzes unzweifelhaft erkennen können, auch zu einer ganzen Reihe von anderen "Aufgaben" eigen.
Wer nun - wie sollte es anders sein - das als Unsinn abtun möchte, kann ja mal HIER eine Kostprobe nehmen:
Kommt noch hinzu, für den "Anfang" sind diese oft sehr primitiv gehaltenen Meinungsäußerungen keine allzugroße "kognitive Hürde" für einen ausgefeilten Algorithmus. Hier liegt etwas in geschriebener Form vor - anders wie bei Sprache - spielen Nuancen eine viel kleinere Rolle. Wer in millionenfacher Geschwindigkeit "Vergleiche" und kognitive Fähigkeiten anwenden kann - aus den Ergebnissen "lernt", sollte damit recht schnell zurechtkommen. Immerhin wurde ja schon bekannt, das darauf getrimmte Algorithmen, von Computern generierten Text entlarven können.
Wem das noch nicht so recht überzeugen kann,inzwischen gibt es bereits eine Art Gegenbewegung : "Gründung von Algorithm Watch: Achtgeben auf Algorithmen" Womöglich, weil solche Entwicklungen nicht "überall" wünschenswert sind :
Nicht das Genosse Robot nun da statt Menschen eine endgültige Entscheidung trifft - treffen kann - treffen soll -nein, eher als Werkzeug um "die Spreu vom Weizen" zu trennen. Der Wust von "Meinungen" - die üblichen Halbsätze - lassen sich nicht nur von Menschen sortieren. Es genügt bereits, wenn die Zahl der zwar dummen, gemeinen usw. aber eben nicht "strafwürdigen" Meinungen von denen die "Verdachtsfälle" sind getrennt werden, um sie darin geschultem Personal vorzulegen.
Da ja gerade "Big Data" ein ganz großes Geschäft darstellt und solche weitere Auswertungen auch alles andere verbessern helfen, bin ich sicher, das passiert längst und wird noch zurückgehalten, weil sich mit Maschinen, welche den Sinn eines Satzes unzweifelhaft erkennen können, auch zu einer ganzen Reihe von anderen "Aufgaben" eigen.
Wer nun - wie sollte es anders sein - das als Unsinn abtun möchte, kann ja mal HIER eine Kostprobe nehmen:
Sich nicht der Fülle von Datenmaterial zu bedienen, welche all diese "Meinungen" für eine Weiterentwicklung solcher und ähnlicher Systeme haben, wäre ausgesprochen dumm.Der menschliche Vorsprung wird kleiner
Manch ein Kollege mag dagegenhalten, dass bei komplexen Gestaltungen und Konflikten nicht nur das fachliche Wissen des Anwalts, sondern insbesondere seine Erfahrung, Intuition und Kreativität gefragt sind. Welchen Wert diese Fähigkeiten künftig haben, hängt von den Fortschritten bei der Entwicklung künstlicher Intelligenz ab. In Anbetracht der Milliarden, die Google, Apple, IBM & Co. hier investieren, dürfte klar sein, dass die kognitiven Gräben zwischen Mensch und Maschine immer mehr zugeschüttet werden.
Kommt noch hinzu, für den "Anfang" sind diese oft sehr primitiv gehaltenen Meinungsäußerungen keine allzugroße "kognitive Hürde" für einen ausgefeilten Algorithmus. Hier liegt etwas in geschriebener Form vor - anders wie bei Sprache - spielen Nuancen eine viel kleinere Rolle. Wer in millionenfacher Geschwindigkeit "Vergleiche" und kognitive Fähigkeiten anwenden kann - aus den Ergebnissen "lernt", sollte damit recht schnell zurechtkommen. Immerhin wurde ja schon bekannt, das darauf getrimmte Algorithmen, von Computern generierten Text entlarven können.
Wem das noch nicht so recht überzeugen kann,inzwischen gibt es bereits eine Art Gegenbewegung : "Gründung von Algorithm Watch: Achtgeben auf Algorithmen" Womöglich, weil solche Entwicklungen nicht "überall" wünschenswert sind :
In dem Manifest der Initiative heißt es: "Algorithmische Entscheidungsprozesse (Algorithmic Decision Making, ADM) sind niemals neutral. Die Schöpfer von ADM-Prozessen sind verantwortlich für ihre Resultate. ADM-Prozesse werden nicht nur von ihren Entwicklern erschaffen. ADM-Prozesse müssen nachvollziehbar sein, damit sie demokratischer Kontrolle unterworfen werden können."
Genau da liegt das Problem "Ein menschlicher Entscheider könnte in diesem Fall ein Auge zudrücken" oder bei echten Rechtsverstößen diese durchgehen lassen....Letztlich müsse die Gesellschaft eine Entscheidung treffen, in welchen Bereichen Maschinen die Entscheidungsfindung unterstützen könnten und wo die menschliche Einschätzung wichtig bleibe. "Nehmen Sie den hypothetischen Fall eines Hartz-IV-Empfängers", sagt Zweig. "Er wohnt in einer Wohnung, die nach dem Gesetz eigentlich 5 Euro im Monat zu teuer ist, doch er ist in dem Stadtviertel verankert, die Kinder gehen dort zur Schule." Würde der Algorithmus entscheiden, sei der Fall klar. Ein menschlicher Entscheider könnte in diesem Fall ein Auge zudrücken. Wie die Entscheidung ausfalle, habe großen Einfluss auf die individuelle Lebensplanung der Person.
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)
Re: Zensur und NetzDG
LOL.John Galt hat geschrieben:(23 Mar 2018, 22:32)
Gerade mal 1% aller gelöschten Beiträge werden angezeigt. Was dazu führt dass 99% der angezeigten Beiträge nicht mal ansatzweise strafbar waren.
You made my day
Re: Zensur und NetzDG
Ich habe nicht geschrieben, dass man das nicht ansprechen darf. Legal ist diese Aktion auch wohl in Ordnung und Sympathie für die Weltsicht des Islam habe ich keine.watisdatdenn? hat geschrieben:(24 Mar 2018, 03:43)
Die Homosexualität provoziert diese Muslime nur, weil sie diese nach dem Koran umbringen müssen.
Das soll und muss man ansprechen dürfen, auch in einer provokanten Manier.
Es ist aber etwas anderes ob man etwas machen SOLLTE. Hier dient es dem ausschließlichen Zweck der Provokation. Es glaubt ja niemand ernsthaft, dass Gott schwul wäre. Hier geht es nur darum die Reaktion derer zu provozieren, von denen man weiss, dass es für sie eine unerträgliche Aussage ist.
An der Stelle hat der Staat dann auch wieder die Möglichkeit einzugreifen, weil es um die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung geht. Also sind Interessen gegeneinander abzuwägen, die in diesen Fall die Kundgebungsfreiheit beschränken.
Wer bei einer Beerdigung ein Plakat mit den peinlichsten Momenten des Verstorbenen hochhält, der darf ja auch damit rechnen in seiner Meinungsfreiheit beschränkt zu werden. Möglicherweise wird die Polizei demjenigen verdeutlichen, dass es in der Form nicht geduldet wird, weil eben die Rechte anderer beeinträchtigt sind.
Selbstverständlich gibt es Grenzen der Meinungsfreiheit. Ja, die Gesetze begrenzen diese und das entscheidet die Mehrheit.watisdatdenn? hat geschrieben:(24 Mar 2018, 03:43)
Bei den germanischen Göttern verkleidet sich Thor sogar mal als Frau.
Warum würden Buddhisten nur gelangweilt mit der Schulter zucken, wenn jemand sagt dass Buddha schwul war, aber bei Muslimen ist gleich die öffentliche Ordnung in Gefahr?
Es gibt auch keinen Missbrauch von Meinungsfreiheit. Das ist ja gerade der Sinn von Freiheit.
Wer würde denn definieren, wann Meinungsfreiheit missbraucht wird? Die Mehrheit? Der Imam? Der Pfarrer? Der Führer? Der Soviet?
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Re: Zensur und NetzDG
Naja so mancher hier kennt wohl den Unterschied zwischen einem Antragsdelikt und einem Offizialdelikt nicht. Da neigt man halt schon mal dazu falsche Schlussfolgerungen zu ziehen.
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Re: Zensur und NetzDG
Und genau hier habe ich das Problem.Skeptiker hat geschrieben:(24 Mar 2018, 15:47)
Hier dient es dem ausschließlichen Zweck der Provokation. Es glaubt ja niemand ernsthaft, dass Gott schwul wäre. Hier geht es nur darum die Reaktion derer zu provozieren, von denen man weiss, dass es für sie eine unerträgliche Aussage ist.
An der Stelle hat der Staat dann auch wieder die Möglichkeit einzugreifen, weil es um die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung geht.
Zur Nazizeit wäre es auch eine Provokation gewesen öffentlich zu behaupten, dass es keine menschlichen Rassen gibt, auch wenn das eine sinnvolle Hinterfragung gewesen wäre.
Wäre es aus deiner Sicht auch in der Nazi Zeit ok gewesen einen Stand zu verbieten, der proklamiert es gibt keine menschlichen Rassen, nur weil das die damals zahlreichen Rassisten auf die Palme gebracht hätte?
Meiner Großtante ist übrigens etwas ähnliches passiert. Sie hat in den 1920igern kritisch über die katholische Kirche über die heimlichen Abtreibungen geschrieben. Zur Nazizeit gab es dann erst mal ein Schreibverbot für sie, weil sie Thesen aufbrachte, welche die Mehrheit empörte (heute ist das lustigerweise die Mainstream-Meinung und das Gegenteil empört).
Aus meiner Sicht muss man (gefühlte) Provokationen in einer aufgeklärten Gesellschaft aushalten.
Re: Zensur und NetzDG
Nochmal: Die Aussage "Gott ist schwul" ist höchstwahrscheinlich legal. Dennoch hat der Staat durchaus ein Recht Äußerungen zu verhindern (nicht zu bestrafen!), wenn sie den Frieden im Land gefährden.watisdatdenn? hat geschrieben:(24 Mar 2018, 16:21)
Und genau hier habe ich das Problem.
Zur Nazizeit wäre es auch eine Provokation gewesen öffentlich zu behaupten, dass es keine menschlichen Rassen gibt, auch wenn das eine sinnvolle Hinterfragung gewesen wäre.
Wäre es aus deiner Sicht auch in der Nazi Zeit ok gewesen einen Stand zu verbieten, der proklamiert es gibt keine menschlichen Rassen, nur weil das die damals zahlreichen Rassisten auf die Palme gebracht hätte?
Meiner Großtante ist übrigens etwas ähnliches passiert. Sie hat in den 1920igern kritisch über die katholische Kirche über die heimlichen Abtreibungen geschrieben. Zur Nazizeit gab es dann erst mal ein Schreibverbot für sie, weil sie Thesen aufbrachte, welche die Mehrheit empörte (heute ist das lustigerweise die Mainstream-Meinung und das Gegenteil empört).
Es war nie so, es ist nicht so, und es wird auch niemals so sein, dann JEDER ALLES sagen darf und dass ALLE es IMMER und ÜBERALL zu akzeptieren haben. Legal sind die Beschränkungen relativ klein, in der praktischen Anwendung kommt es da aber schon viel früher zu Konflikten die eine Abwägung erfordern.
Volksverhetzung ist einer der wenigen Straftatbestände, die tatsächlich einen Rechtsbruch darstellen. Aber auch unterhalb der Straftatbestände gibt es eben unerwünscht Situationen die der Staat zu regeln hat.
Ich werde hier nicht Begebenheiten aus der Nazizeit kommentieren. Deutschland war damals eine Diktatur und die kann man in der Ausübung der Freiheitsrechte ganz sicher nicht sinnvoll mit der heutigen Situation vergleichen.
Was aber eine Provokation oder unangemessene Äußerung ist, das liegt ganz im Geist der Zeit. Natürlich eckte man früher mit Dingen an, die heute Mainstream sind. Heute mag man mit anderen Positionen anecken. Es war aber schon immer so, dass wenn man Minderheitenmeinungen vertritt, man gegen Widerstände ankämpfen muss. Im Gegensatz zu früher aber eben nicht als Verbot, sondern durch gesellschaftlichen Widerstand.
"Gott ist schwul" ist aber keine Minderheitenmeinung, sondern eine gezielte und so auch beabsichtigte Provokation. Wer gegen Positionen des Islam protestieren will, der kann sehr frei seine Meinung auch öffentlich äußern. DAS würde auch toleriert werden, aber eben nicht der demonstrative Tabubruch des kalkulierten provokanten Zweckes wegen.
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Re: Zensur und NetzDG
Eine solche Aussage wie "G ist irgendetwas" hat einen Namen eine Kategorie - fällt unter "Blasphemie" ist eine "öffentliche, Ärgernis erregende Beschimpfung Gottes wird als Gotteslästerung bezeichnet".
Nun könnte man argumentieren - jedenfalls vom atheistischen Standpunkt - wie kann man eine Wesenheit, welche bislang jeglichen Beweis ihrer Existenz schuldig geblieben ist, eigentlich beleidigen ?
Doch ob man das nun billigt oder eher nicht, es gibt je nach Glaubensrichtung Millionen bis Milliarden Menschen die fest an diese jenseitige Existenz glauben. Es kann keine wirklich gute Idee sein, all diese Menschen direkt oder indirekt mit solchen idiotischen Sprüchen zu behellige. Wäre das eine religiöse Aussage, wäre derjenige nach eigener Aussage ein Gläubiger und davon überzeugt das G schwul sei. Damit fiele eine solche Aussage in den Bereich religiöser Überzeugung und die ist, wenn nicht im Detail, jedoch in der Sache durch Artikel 4 GG ausdrücklich geschützt und geht den Staat gleich garnix an.
Nun muss man schon "etwas sehr blauäugig sein" um hier nicht die pure Provokation zu erkennen. Das sahen einige sehr vernünftige Männer - sicher auch Frauen voraus. Nennt sich "Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (englisch International Covenant on Civil and Political Rights, ICCPR)" dort findet sich ein Artikel 20 Abs. 2 - der ruft alle Staaten auf und alle Staaten die diesem Vertrag beigetreten sind - bzw. ihn bereits ratifiziert haben auf das Folgende zu verbieten :
Diese Gesetz hat Vorläufer die vom "Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871" ausgehend zwar angepasst, aber niemals aus dem Strafgesetzbuch entfernt wurden.
Zurück zu der völkerrechtlich wirksamen Vereinbarung ICCPR - die Bundesrepublik Deutschland und die ehem. DDR sind dem Vertrag beigetreten und beide haben in 1973 ratifiziert. UK - nach kurzer Recherche :
Übrigens hat UK di gesetzliche Bestimmungen zur Blasphemie 2008 abgeschafft. Besonders interessant für alle die sich für den Islam besonders interessieren :
Das mag ja niemanden so recht interessieren - aber "es" ist da und "lauert auf auf alle, die Meinungsfreiheit etwas zu weitgefasst verstehen..."
Nun könnte man argumentieren - jedenfalls vom atheistischen Standpunkt - wie kann man eine Wesenheit, welche bislang jeglichen Beweis ihrer Existenz schuldig geblieben ist, eigentlich beleidigen ?
Doch ob man das nun billigt oder eher nicht, es gibt je nach Glaubensrichtung Millionen bis Milliarden Menschen die fest an diese jenseitige Existenz glauben. Es kann keine wirklich gute Idee sein, all diese Menschen direkt oder indirekt mit solchen idiotischen Sprüchen zu behellige. Wäre das eine religiöse Aussage, wäre derjenige nach eigener Aussage ein Gläubiger und davon überzeugt das G schwul sei. Damit fiele eine solche Aussage in den Bereich religiöser Überzeugung und die ist, wenn nicht im Detail, jedoch in der Sache durch Artikel 4 GG ausdrücklich geschützt und geht den Staat gleich garnix an.
Nun muss man schon "etwas sehr blauäugig sein" um hier nicht die pure Provokation zu erkennen. Das sahen einige sehr vernünftige Männer - sicher auch Frauen voraus. Nennt sich "Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (englisch International Covenant on Civil and Political Rights, ICCPR)" dort findet sich ein Artikel 20 Abs. 2 - der ruft alle Staaten auf und alle Staaten die diesem Vertrag beigetreten sind - bzw. ihn bereits ratifiziert haben auf das Folgende zu verbieten :
Und - Überraschung für alle, welche hier eventuelle "übers Ziel hinausschießen" :Art. 20 Abs. 2
„Die Verfechtung nationalen, rassistischen oder religiösen Hasses, welche zur Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt anstiftet.“
Das mag ja auch für die Verantwortlichen in diesem Forum so nicht bekannt sein, es tut mir leid damit ist es nun bekannt.dejure.org hat geschrieben:[center]Strafgesetzbuch
§ 166
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen[/center]
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Diese Gesetz hat Vorläufer die vom "Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871" ausgehend zwar angepasst, aber niemals aus dem Strafgesetzbuch entfernt wurden.
Zurück zu der völkerrechtlich wirksamen Vereinbarung ICCPR - die Bundesrepublik Deutschland und die ehem. DDR sind dem Vertrag beigetreten und beide haben in 1973 ratifiziert. UK - nach kurzer Recherche :
womit wohl auch klar ist, warum man dort diese Sperre eingesetzt hat. Klar dürfte auch sein - dieser eine Artikel ist einer von vielen anderen - wen näheres interessiert, kann ja mal hier lesenIn 1976 the UK ratified the ICCPR with a reservation that prevented individuals without the right to 'enter and remain' in the UK from invoking Article 12(4) and 'other provisions' of the covenant. Upon Hong Kong's reunification with China, the ICCPR 'as applied to Hong Kong' in accordance with the UK's ...
Übrigens hat UK di gesetzliche Bestimmungen zur Blasphemie 2008 abgeschafft. Besonders interessant für alle die sich für den Islam besonders interessieren :
Damit D nicht so allein dasteht - die Schweiz (Art. 261 Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit) und Österreich (Strafgesetzbuch § 188 "Strafbare Handlungen gegen den religiösen Frieden und die Ruhe der Toten / Herabwürdigung religiöser Lehren und § 189 Störung einer Religionsübung ) sehen da Straftatbestände.WIKI hat geschrieben:In vielen Staaten mit Staatsreligion ist Gotteslästerung eine Straftat. In manchen dieser Staaten kann sie mit der Todesstrafe bestraft werden, z. B. in Saudi-Arabien, der Islamischen Republik Pakistan, der Islamischen Republik Afghanistan und der Islamischen Republik Iran. Ob und in welchem Umfang bestimmte Handlungen oder Äußerungen als „Blasphemie“ gelten, hängt ab von den rechtsgültigen Kriterien für ihre Feststellung und vom Stellenwert religiöser Traditionen und Wertorientierungen in einer Gesellschaft. Diese können sich innerhalb der Geschichte einer Religion stark wandeln.
Das mag ja niemanden so recht interessieren - aber "es" ist da und "lauert auf auf alle, die Meinungsfreiheit etwas zu weitgefasst verstehen..."
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Re: Straßenschlachten im Libanon - neuer Bürgerkrieg?
Unglaublich!watisdatdenn? hat geschrieben:(08 May 2018, 06:00)
Hier gibt es ein interessantes Video mit privater Sicht eines libanesischen Christen in Deutschland, wie aus der "Schweiz des nahen Ostens" so ein "failed State" wurde:
Ich denke mehr muss man dazu nicht sagen...
Das Youtube Konto von Stürzenberger wurde gelöscht!
Aber natürlich: Eine Zensur findet nicht statt.
Da da Video aufgrund unseres "Ministeriums für Wahrheit" nicht mehr zur Verfügung steht eine kurze Beschreibung aus dem Gedächtnis:
Ein libanesischer Christ erzählt wie er und andere Christen von Muslimen im Libanon schikaniert (beklaut, geschlagen, etc..) wurde und jenen Muslimen dafür das Himmelreich versprochen wurde.
Stürzenberger bringt das mit der Aufnahme vieler islamischer Flüchtlinge in den 70er Jahren im Libanon in Verbindung (uns dem darauf folgenden Niedergang des Libanons) und warnt vor einer ähnlichen Entwicklung in Deutschland.
Der christliche Libanese bestätigt und bedankt sich für die Aufnahme in Deutschland.
Zuletzt geändert von watisdatdenn? am Mi 9. Mai 2018, 06:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Straßenschlachten im Libanon - neuer Bürgerkrieg?
Youtube unterliegt natürlich als US-Unternehmen den Zensurwünschen irgendwelcher deutscher Zensurzuständigen und nicht den eigenen Gewinninteressen.watisdatdenn? hat geschrieben:(09 May 2018, 06:27)
Unglaublich!
Das Youtube Konto von Stürzenberger wurde gelöscht!
Aber natürlich: Eine Zensur findet nicht statt.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Straßenschlachten im Libanon - neuer Bürgerkrieg?
Das ist korrekt. Ich sehe, du hast dich über das NetzDG informiert.Provokateur hat geschrieben:(09 May 2018, 06:32)
Youtube unterliegt natürlich als US-Unternehmen den Zensurwünschen irgendwelcher deutscher Zensurzuständigen
Wird hier aber offtopic. Ich wollte den Inhalt nur kurz wiedergeben, da dieser Erfahrungsberichte eines Libanesen aus erster Hand nun nicht mehr zur Verfügung steht.
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Re: Straßenschlachten im Libanon - neuer Bürgerkrieg?
Das NetzDG regelt den Umgang mit Inhalten, die aufgrund anderer Gesetze schon strafbewehrt sind. (§1 Abs. 3 NetzDG: "Rechtswidrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ 86, 86a, 89a, 91, 100a, 111, 126, 129 bis 129b, 130, 131, 140, 166, 184b in Verbindung mit 184d, 185 bis 187, 201a, 241 oder 269 des Strafgesetzbuchs erfüllen und nicht gerechtfertigt sind.")watisdatdenn? hat geschrieben:(09 May 2018, 06:41)
Das ist korrekt. Ich sehe, du hast dich über das NetzDG informiert.
Möchtest du uns also sagen, dass Herr Stürzenberger ein Straftäter ist?
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Straßenschlachten im Libanon - neuer Bürgerkrieg?
Ja und ob etwas diese Straftatbestände erfüllt, prüfen private Organisationen.Provokateur hat geschrieben:(09 May 2018, 06:59)
Das NetzDG regelt den Umgang mit Inhalten, die aufgrund anderer Gesetze schon strafbewehrt sind. (§1 Abs. 3 NetzDG: "Rechtswidrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ 86, 86a, 89a, 91, 100a, 111, 126, 129 bis 129b, 130, 131, 140, 166, 184b in Verbindung mit 184d, 185 bis 187, 201a, 241 oder 269 des Strafgesetzbuchs erfüllen und nicht gerechtfertigt sind.")
So wie es sich in einem Rechtsstaat gehört.. Also im Iran oder China, deren Forderungen unsere Regierung mit diesem international kritisierten Gesetz entsprochen hat:
https://netzpolitik.org/2018/bundesregi ... tsprochen/
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Re: Straßenschlachten im Libanon - neuer Bürgerkrieg?
Und so gut wie jedes Unternehmen lässt mittlerweile Einsprüche zu. Natürlich könnte man das auch behördlich prüfen lassen. Um eine neue Behörde zu gründen, muss man aber Geld in die Hand nehmen, deswegen hat der Gesetzgeber dies privatwirtschaftlich abgewälzt.watisdatdenn? hat geschrieben:(09 May 2018, 07:19)
Ja und ob etwas diese Straftatbestände erfüllt, prüfen private Organisationen.
So wie es sich in einem Rechtsstaat gehört.. Also im Iran oder China, deren Forderungen unsere Regierung mit diesem international kritisierten Gesetz entsprochen hat:
https://netzpolitik.org/2018/bundesregi ... tsprochen/
Ich sehe aber nirgendwo jemanden, der eine Verfassungsklage anstrebt.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Straßenschlachten im Libanon - neuer Bürgerkrieg?
Deutschland und China zensieren längst Werbeinhalte und das Ganze völlig ohne NetzDG.watisdatdenn? hat geschrieben:(09 May 2018, 07:19)
Also im Iran oder China, deren Forderungen unsere Regierung mit diesem international kritisierten Gesetz entsprochen hat:
https://netzpolitik.org/2018/bundesregi ... tsprochen/
http://www.deutschlandfunk.de/dalai-lam ... _id=410164
In Deutschland tut sich dabei vor allem der Staatsdfunk auch als Zensurbehörde hervor.
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 72711.html
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung