Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer
[quote="Milady de Winter"](10 Jan 2019, 14:21)
Keine Ahnung, wie diverse Toiletten im Ausland finanziert werden - fakt ist, sie werden dem Endverbraucher kostenlos zur Verfügung gestellt. Anders als z.T. hierzulande. Ich habe auch nirgends nach staatlicher Subvention verlangt, das war nur ggf. etwas missverständlich, weil meine Antwort direkt unter jacks letztem Satz stand. Ich verlange, dass der Betreiber einer Toilette diese kostenlos zur Verfügung stellt, egal ob privat, staatlich, oder sonst wie gelagert. Das funktioniert in meiner kleinen Heimatstadt sogar bei öffentlichen Toiletten in Parks und in der Stadt. Dass kostenlose Toiletten auf Parkplätzen z.T. so versifft sind, dass man es vorzieht, sein Geschäft im angrenzenden Gebüsch zu verrichten, ist ein Unding. Man sollte von jedem normalen, erwachsenen Menschen verlangen können, dass er eine Toilette nicht bewusst "einsaut" - aber nur deshalb, weil sie nicht extra bezahlt wird, kann ich sie als Betreiber auch nicht komplett versauen lassen. Ich stell' sie zu einem gewissen Zweck in die Landschaft - dann muss ich mich auch darum kümmern. Meine Meinung.[/quote
Hat wenig mit dem Strangthema zu tun oder ?
Keine Ahnung, wie diverse Toiletten im Ausland finanziert werden - fakt ist, sie werden dem Endverbraucher kostenlos zur Verfügung gestellt. Anders als z.T. hierzulande. Ich habe auch nirgends nach staatlicher Subvention verlangt, das war nur ggf. etwas missverständlich, weil meine Antwort direkt unter jacks letztem Satz stand. Ich verlange, dass der Betreiber einer Toilette diese kostenlos zur Verfügung stellt, egal ob privat, staatlich, oder sonst wie gelagert. Das funktioniert in meiner kleinen Heimatstadt sogar bei öffentlichen Toiletten in Parks und in der Stadt. Dass kostenlose Toiletten auf Parkplätzen z.T. so versifft sind, dass man es vorzieht, sein Geschäft im angrenzenden Gebüsch zu verrichten, ist ein Unding. Man sollte von jedem normalen, erwachsenen Menschen verlangen können, dass er eine Toilette nicht bewusst "einsaut" - aber nur deshalb, weil sie nicht extra bezahlt wird, kann ich sie als Betreiber auch nicht komplett versauen lassen. Ich stell' sie zu einem gewissen Zweck in die Landschaft - dann muss ich mich auch darum kümmern. Meine Meinung.[/quote
Hat wenig mit dem Strangthema zu tun oder ?
- Milady de Winter
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer
Richtig. Deshalb werde ich mich hier auch nicht mehr weiter dazu äußern.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer
Da muss man sich schon fragen, was schief läuft, wenn der Steuerzahler bereits jetzt massiv in diese ach so tollen und effizienten Verkehrsmittel investiert und eine kurze Strecke damit sogar mehr kostet als mit dem Auto...angesichts solcher Tarife braucht man sich nicht wundern, dass solche Forderungen aufkommen...
Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer
Hier ein Beispiel aus Bayern: https://www.merkur.de/lokales/starnberg ... 59130.html
Die These: Leistungserschleichung setzt Geheimhaltung voraus. Dieser Aktivist fährt mit einem gut sichtbaren Schild, das ihn als Schwarzfahrer ausweist. Damit wäre der Tatbestand der Geheimhaltung nicht länger gegeben und die Leistung nicht erschlichen.
Ob diese Logik aufgehen kann untersucht derzeit das Starnberger Jugendgericht.
Die These: Leistungserschleichung setzt Geheimhaltung voraus. Dieser Aktivist fährt mit einem gut sichtbaren Schild, das ihn als Schwarzfahrer ausweist. Damit wäre der Tatbestand der Geheimhaltung nicht länger gegeben und die Leistung nicht erschlichen.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer
Die Idee hat Chuzpe.Kamikaze hat geschrieben:(15 Feb 2019, 07:15)
Hier ein Beispiel aus Bayern: https://www.merkur.de/lokales/starnberg ... 59130.html
Die These: Leistungserschleichung setzt Geheimhaltung voraus. Dieser Aktivist fährt mit einem gut sichtbaren Schild, das ihn als Schwarzfahrer ausweist. Damit wäre der Tatbestand der Geheimhaltung nicht länger gegeben und die Leistung nicht erschlichen.
Ob diese Logik aufgehen kann untersucht derzeit das Starnberger Jugendgericht.
Aber ich fürchte die Juristen werden schon einen Dreh finden.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer
Kamikaze hat geschrieben:(15 Feb 2019, 07:15)
Die These: Leistungserschleichung setzt Geheimhaltung voraus. .
Wooooooo ??
Die Absicht das Entgelt nicht zu errichten...§ 265a
Erschleichen von Leistungen
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer
Ein Aufriß für kurzsichtige Selbstdarsteller.
Das Schild hat nicht grundsätzlich die Straffreiheit zur Folge. Die Frage ist, wie und wann es eingesetzt wird. Im Prinzip muss der Typ direkt bei Fahrtantritt zum Fahrer oder Kontrolleur und sich outen.
Das Schild hat nicht grundsätzlich die Straffreiheit zur Folge. Die Frage ist, wie und wann es eingesetzt wird. Im Prinzip muss der Typ direkt bei Fahrtantritt zum Fahrer oder Kontrolleur und sich outen.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.
Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...
.....er wusste es
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer
...vor Fahrtantritt - den Kontrolleur fragen - dann könnte ein Schuh draus werden.McKnee hat geschrieben:(17 Feb 2019, 20:04)
Ein Aufriß für kurzsichtige Selbstdarsteller.
Das Schild hat nicht grundsätzlich die Straffreiheit zur Folge. Die Frage ist, wie und wann es eingesetzt wird. Im Prinzip muss der Typ direkt bei Fahrtantritt zum Fahrer oder Kontrolleur und sich outen.
(Sonst fährt die Bahn schon... und "Schild" ist irrelevant... der Kontrolleur müsste das Lesen quittieren.. (es nachweislich mitbekommen haben)
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer
Wir deklarieren ab morgen 7:00 Uhr jeden Supermarkt zum Tag der offenen Tür.Kamikaze hat geschrieben:(15 Feb 2019, 07:15)
Hier ein Beispiel aus Bayern: https://www.merkur.de/lokales/starnberg ... 59130.html
Die These: Leistungserschleichung setzt Geheimhaltung voraus. Dieser Aktivist fährt mit einem gut sichtbaren Schild, das ihn als Schwarzfahrer ausweist. Damit wäre der Tatbestand der Geheimhaltung nicht länger gegeben und die Leistung nicht erschlichen.
Ob diese Logik aufgehen kann untersucht derzeit das Starnberger Jugendgericht.
Die Kassen sind sowieso immer strukturell unterbesetzt, weil sich alles von allein verkaufen soll...
Ein hochgehaltenes Transparent ist Legitimation genug.
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
Den Falschen und den Unsrigen.
Aus den USA.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer
Es geht um den Halbsatz vor dem von dir markierten. "...in der Absicht erschleicht..."Teeernte hat geschrieben:(17 Feb 2019, 19:42)
Wooooooo ??
Die Absicht das Entgelt nicht zu errichten...
Er behauptet jetzt wohl, er hätte da nichts erschleicht.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer
Ich denke als Erschleichen gilt es schon dann, wenn er darauf wartet, dass der Kontrolleur kommt und ihn darauf anspricht. Es kommt ja durchaus vor, dass nicht kontrolliert wird. Die Kontrolle ist ja nicht der Bezahlvorgang, sondern nur die Kontrolle, ob der Fahrgast bezahlt HAT. Der Fahrgast muss also glaubhaft machen können, dass er nicht einfach mit Glück durchhuschen wollte, sondern sein Beförderungsentgelt unabhängig von der Kontrolle zahlen wollte. Das sehe ich durch das Schild nicht gegeben.Dampflok94 hat geschrieben:(17 Feb 2019, 21:16)
Es geht um den Halbsatz vor dem von dir markierten. "...in der Absicht erschleicht..."
Er behauptet jetzt wohl, er hätte da nichts erschleicht.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer
Ich nehme an, darauf wird die Argumentation hinauslaufen. Aber trotzdem: Kreativität ist dem jungen Mann nicht abzusprechen.Skeptiker hat geschrieben:(17 Feb 2019, 21:32)
Ich denke als Erschleichen gilt es schon dann, wenn er darauf wartet, dass der Kontrolleur kommt und ihn darauf anspricht. Es kommt ja durchaus vor, dass nicht kontrolliert wird. Die Kontrolle ist ja nicht der Bezahlvorgang, sondern nur die Kontrolle, ob der Fahrgast bezahlt HAT. Der Fahrgast muss also glaubhaft machen können, dass er nicht einfach mit Glück durchhuschen wollte, sondern sein Beförderungsentgelt unabhängig von der Kontrolle zahlen wollte. Das sehe ich durch das Schild nicht gegeben.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer
Rechtsanwälte - UNRECHT LOHNT DOCH...Dampflok94 hat geschrieben:(17 Feb 2019, 22:30)
Ich nehme an, darauf wird die Argumentation hinauslaufen. Aber trotzdem: Kreativität ist dem jungen Mann nicht abzusprechen.
Der Streit vor Gericht generiert GELD. Die Idee ist ja nicht neu - da das Gesetz von Adolf (1935 ist). https://de.wikipedia.org/wiki/Erschleic ... Leistungen
Natürlich kann man sich da streiten ob das ERSCHLEICHEN von Leistungen - zusammengefasst (von Automaten, Telekommunikation, Beförderungsleistungen)
....das "Hacken" eines TK Netzes - erschleichen ist. .....ob da zb. ein "Schild" hilft ....ich hack grad die Telekom ? - im Kinderzimmer..
....und es ist nur ein Vergehen .
Warum sollte man diesen Strafrahmen noch weiter herabsetzen ?Wegen des Regelstrafrahmens von Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe handelt es sich bei dem Delikt gemäß § 12 Absatz 2 StGB um ein Vergehen.
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer
Wer das Schild zu Hause trägt befindet sich im Privatbereich. Da nützt das nix. Wer aber mit dem Schild in die U-Bahn steigt ist in der Öffentlichkeit. Das soll das Argument sein. Würde man z. B. bei einem Bus einsteigen und dem Fahrer mitteilen, man besitze keinen Fahrschein und würde auch keinen erwerben und sich dann einfach hinsetzen und würde der Busfahrer dies einfach akzeptieren und losfahren käme wohl wirklich keine Erschleichung in Betracht. Wenn man aber einfach so ein Schild trägt, ohne daß dies von einem Vertreter des Verkehrsmittels bemerkt wird, dann wird das wohl nicht reichen. Gegenüber dem Verkehrsbetrieb war es ja heimlich.Teeernte hat geschrieben:(18 Feb 2019, 08:47)
Natürlich kann man sich da streiten ob das ERSCHLEICHEN von Leistungen - zusammengefasst (von Automaten, Telekommunikation, Beförderungsleistungen)
....das "Hacken" eines TK Netzes - erschleichen ist. .....ob da zb. ein "Schild" hilft ....ich hack grad die Telekom ? - im Kinderzimmer..
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Re: Berliner Generalstaatsanwältin: Straffreiheit für Schwarzfahrer
Es ist klar - wenn ich den Kontrolleur frage - ob er mich ohne Karte mitnimmt (bevor ich einsteige) - dass dann nichts kommt. (Meistens muss ich dann raus - wenn der ZF wechselt.)Dampflok94 hat geschrieben:(18 Feb 2019, 18:34)
Wer das Schild zu Hause trägt befindet sich im Privatbereich. Da nützt das nix. Wer aber mit dem Schild in die U-Bahn steigt ist in der Öffentlichkeit. Das soll das Argument sein. Würde man z. B. bei einem Bus einsteigen und dem Fahrer mitteilen, man besitze keinen Fahrschein und würde auch keinen erwerben und sich dann einfach hinsetzen und würde der Busfahrer dies einfach akzeptieren und losfahren käme wohl wirklich keine Erschleichung in Betracht. Wenn man aber einfach so ein Schild trägt, ohne daß dies von einem Vertreter des Verkehrsmittels bemerkt wird, dann wird das wohl nicht reichen. Gegenüber dem Verkehrsbetrieb war es ja heimlich.
Ein Schild wird da nicht reichen.