Nichtmehr nur einzelne Straßenzüge (was durchaus logisch ist), nein ganze Zonen die der aktuellen "Umweltzone" entsprechen soll, sind Gegenstand der richterlichen Anordnung :EXPRESS hat geschrieben:Köln -
Die Stadt Köln muss im kommenden Jahr schrittweise flächendeckende Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge verhängen. Das entschied die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln am Donnerstag.
Demnach soll das Verbot für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse 4 ab 1. April 2019 gelten, ab 1. September 2019 soll es auf Diesel der Klasse Euro 5 ausgeweitet werden. Die Verbotszone soll sich an der grünen Umweltzone orientieren.
Der Richter kritisierte auch die Bezirksregierung :EXPRESS hat geschrieben:Richter setzt Stadt unter Druck
„Ein Luftreinhalteplan, der seine Wirkung erst Mitte 2020 entfaltet, reicht nicht aus“, sagte der Vorsitzende Richter Huschens zum Diesel-Fahrverbot. „Wir neigen dazu, für Köln zonale Fahrverbote im Rahmen der bestehenden Umweltzonen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu verhängen“, sagte Huschens.
Streckenbezogene Fahrverbote, also beispielsweise auf dem Clevischen Ring in Köln-Mülheim, seien nicht zielführend.
Hier spricht ein Richter aus, was jedem längst klar sein muss - Jahre von Untätigkeit und "einfaches weiter so" - löst das Kernproblem, die gesundheitliche Beeinträchtigung - für die es klare Direktiven gab und gibt - NICHT !EXPRESS hat geschrieben:Richter Huschens kritisierte, die Vertreter der Bezirksregierung Köln hätten bei der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne für Köln und Bonn zu lange gezögert.
„Sie haben sehr oft das Futur gebraucht. Was ist zu erwarten? Wir müssen gucken, welche Maßnahmen greifen.“
Das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts stamme aus dem Jahr 2010. „Das sind noch nicht ganz neun Jahre. Je länger die Überschreitung dauert, desto härtere Maßnahmen müssen ergriffen werden.“
Die üblichen juristischen "Rückzugsgefechte" der Beklagten (wie in beinahe allen Fällen sonst auch), ändern nichts an den Tatsachen, sondern sind lediglich ein weiterer Versuch der Verschleppung. Was diese vorsätzliche Verschleppung anrichtet - und nicht das Urteil ! - geht weit über das was Köln nun direkt betrifft hinaus. Die Verantwortlichen (in Berlin - aber nicht nur da) haben es sehenden Auges ermöglicht das dieses Chaos nun sehr real droht :
Dies dürfte nun den notwendigen Druck für Lösungen aufbauen, die es bislang nur als Stückwerk - wenn überhaupt gibt. Auch wird der Bund um eine leicht erkennbare äußere Kennzeichnung nicht mehr herumkommen. Oder die längst existierenden technischen Möglichkeiten werden als Kontrolle flächendeckend eingeführt. Das dies keine weltfremde Überlegungen sind und technisch problemlos machbar ist, kann dieses Urteil recht gut belegen :EXPRESS hat geschrieben:Über 105.500 Pendler fahren einen Diesel
In Köln sind 474.619 Pkw zugelassen. Davon sind 159.592 Diesel-Fahrzeuge. Die Halter von 85.565 Diesel-Pkw wohnen in der Umweltzone, gut 80.000 davon werden unter das vom Gericht verfügte Fahrverbot fallen, wenn es wirklich die ganze Umweltzone umfasst – denn nur rund 5000 Diesel erfüllen dort die Norm Euro 6, die vom Fahrverbot nicht betroffen wäre.
Außerdem sind in der Umweltzone Firmen, darunter viele Handwerksbetriebe, auf die 8717 leichte und 6009 schwere Nutzfahrzeuge mit Dieselmotoren zugelassen sind.
Hinzukommen die Pendler, die nach Köln zur Arbeit kommen: Von 329.900 Pendlern fahren 105.568 einen Diesel, wiederum rund 93.000 nicht die Norm Euro 6 [eigentlich müsste es "6d TEMP oder höher heißen] – und auch sie dürften damit nicht mehr in die Umweltzone fahren.
Es gab dazu eine Film : "Kennzeichen-Erfassung : Bayerische Polizei testet mobile Scanner"am 20.08. 2018 "der leider nichtmehr verfügbar ist" Das noch sichtbare Bild zeigt wo sich der mobile Scanner befindet - oben in der aufgesetzten Gerätebrücke. Die notwendige Software gleicht über das Nummernschild die Fahrzeugdaten, mit der behördlichen Datenbank ab - die neuerdings auch den relevanten Teil der KFZ-Zulassung enthalten. Entspricht ein Fahrzeug nicht den Suchkriterien (hier die Schadstoffklasse), wird das erfasste Nummernschild sofort wieder gelöscht. Damit werden die im o.g. Urteil verfügten Beschränkungen stickt eingehalten. Auch ist die Überprüfung nicht "anlasslos", sondern es soll gezielt kontrolliert werden ob sich ein bestimmtes Fahrzeug "rechtens" in einer gekennzeichneten Zone befindet oder eben nicht.NDR hat geschrieben:Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen zulässig
In Bayern ist der Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen rechtmäßig. Für den Großteil der Autofahrer bedeute der Datenabgleich keinen Eingriff in ihre Rechte, befand am Mittwoch (22.10.2014) das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Denn die Daten nicht gesuchter Kennzeichen würden nicht gespeichert. (Az: 6 C 7.13) Bayern verfügt seit 2006 über mehrere stationäre und mobile Kennzeichen-Erfassungsgeräte. Die stationären Anlagen befinden sich überwiegend an den Autobahnen, die mobilen werden je nach Bedarf eingesetzt, etwa bei Großveranstaltungen.
Wenn ich den Film (vom Hersteller) richtig verstanden habe, werden entsprechend der Suchkriterien erfasste Fahrzeuge bzw. dessen Halter "online" ermittelt und alle Daten einschließlich einem Bild des Fahrzeugs mit den exakten Koordinaten in einem Datensatz erfasst, um sie entsprechend der Kriterien weiter zu verarbeiten. Letztendlich das ausgelobte Bußgeld von derzeit 80 € zu kassieren.
Da es offensichtlich keinerlei rechtliche Gründe gibt nicht so zu verfahren, bleibt lediglich der Preis für solche Geräte übrig - neben dieser mobilen Anlage auf einem Streifenwagen, kommen ja auch stationäre Anlagen - auch die gibt es in zahlreichen Varianten - "in Betracht". Die Finanzierung dürfte über die Bußgelder und der Einsparung von großangelegten "Razzien" wohl das kleinste Problem darstellen. Der Einsatz - also die Kontrolle zu erzwingen - dürfte auch kein allzugroßes Problem sein.
Wird ein Richter oder eben ein Kläger über ein Gerichtsurteil fraglos sehr schnell beantworten können.EXPRESS hat geschrieben:„Es werden wesentlich mehr Fahrzeuge betroffen sein“, sagte auch Klaus Harzendorf vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik. „Und wie kann ich diese Regel überwachen?“, fragte er.
Die dumme Haltung der verschiedenen Verkehrsminister - eine "blaue Plakette" oder was auch immer an Kennzeichnung notwendiges Übel ist - zu vermeiden, um den ganzen Vorgang weiter zu verschleppen, provoziert über kurz oder lang den Einsatz solcher Technologie auf breiter Front. Das man damit auch noch jede Menge anderer "Features" nützen kann, wenn man es juristisch einwandfrei konstruiert, wird ein weiteres "Mosaiksteinchen" der Überwachung hinzufügen.
Die Haltung "was nicht sein darf - kann auch nicht sein" könnte dümmer nicht sein. Ganz offen sichtbar, kann man den "Mühlen der Justiz" beim "Mahlen" zusehen. Eigentlich ein positiver Beitrag zum Glauben an den "Rechtsstaat" jedenfalls soweit es die Judikative betrifft bei der "Legislative" und der davon abhängenden "Exekutive" bleiben gewisse Zweifel auch weiter erhalten..