Auch die Versicherungen sehen "Möglichkeiten" :Quelle hat geschrieben:Der Bundesgerichtshof hob das Urteil nun auf und stufte das Video als verwertbar ein. Nach den Worten des Senatsvorsitzenden Gregor Galke folgt dies aus einer Interessenabwägung.
Den Nutzen solcher Aufnahmen für die Gerichte schätzt der BGH als sehr hoch ein, und zwar wegen der "besonderen Beweisnot, die der Schnelligkeit des Verkehrsgeschehens geschuldet ist". Unfallgutachten lieferten hier oft keine verlässliche Grundlage, weil auch sie auf verlässliche Tatsachen angewiesen seien.
Deutlich weniger schwer wiegt aus Sicht des BGH dagegen der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Betroffener. Denn das Geschehen ereigne sich im öffentlichen Straßenraum - dort setze sich jeder freiwillig der Beobachtung durch andere aus. "Es wurden nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet, die grundsätzlich für jedermann wahrnehmbar sind", befand das Gericht.
Der Bonner Generalanzeiger meint abschließend :Quelle hat geschrieben:Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu Minikameras im Auto werden vermutlich nun auch die Versicherungen auf die Technik zurückgreifen.
Eine denkbare positive Folge könne zum Beispiel sein, dass Kunden ihren Rabatt bei der Versicherung trotz eines Unfalls möglicherweise behalten dürfen: „Wenn Sie durch die Dashcam nachweisen können, dass Sie überhaupt keine Schuld an einem Unfallgeschehen haben, dann rettet das Ihren Schadensfreiheitsrabatt.“
Auch beim Kampf gegen Versicherungsbetrug sieht der GDV nach dem Urteil neue Möglichkeiten. Dashcam-Aufnahmen könnten zeigen, ob ein Unfall mit Absicht herbeigeführt wurde, „ob jemand beispielsweise ganz vorsätzlich plötzlich abgebremst hat und es deswegen zum Unfall kam“.
Ist das wirklich so befremdlich ? Ist es nicht eigentlich so, jede Menge klarer gesetzlicher Regelungen in der StVO und es liegt im Belieben des Einzelnen diesen zu folgen oder eben auch nicht - meist zum Schaden Dritter die sich auf deren Einhaltung verlassen - verlassen können müssen ?Quelle hat geschrieben:Wie reagiert die Politik?
Bei der großen Koalition stößt die Entscheidung auf Wohlwollen. „Das BGH-Urteil hat die Umstände des Einzelfalls gewürdigt und ist aus meiner Sicht zu einem vernünftigen und lebensnahen Ergebnis gekommen“, sagte Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth.
Amtskollegin Eva Högl (SPD) ist ebenfalls zufrieden. „Das Urteil des Bundesgerichtshofs, dass Aufnahmen von Dashcams bei Unfällen im Einzelfall als Beweise im Gerichtsprozess verwendet werden können, begrüße ich ausdrücklich“, sagte sie. Digitale Aufnahmen solcher Minikameras würden damit einen wichtigen Beitrag zur Rekonstruktion von Unfällen und damit zur Klärung der Schuldfrage leisten können. Weil der BGH permanente Aufzeichnungen durch die Dashcams für unzulässig erklärt hat, verwies Högl auch auf die neue EU-Datenschutzgrundverordnung. „In die gleiche Richtung geht die ab dem 25. Mai 2018 anzuwendende Datenschutzgrundverordnung, die sowohl eine Abwägung der Interessen im Einzelfall vorsieht als auch den Ansatz ‚Datenschutz durch Technik und Voreinstellungen‘ verfolgt“, sagte Högl.
Der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar kritisierte die Entscheidung: „Jeder Verkehrsteilnehmer muss damit rechnen, von Sensoren und Kameras zu jeder Zeit überwacht zu werden.“ Man stehe am Anfang einer Entwicklung, die darauf zuläuft, das Leben einer permanenten sozialen Kontrolle durch technische Systeme zu unterwerfen. „Der Weg in eine Welt der umfassenden digitalen Verkehrsüberwachung ist so vorgezeichnet“, sagte Caspar.
Die nächste logische Stufe, sind das autonome Fahren. Dort geht jeder - besonders die Kritiker - davon aus, hier müssen die Regeln strickt eingehalten werden. Ein autonomes Fahrzeug des noch nicht erreichten Level 5 muss so programmiert sein, dass das Einhalten ALLER Regeln zu jeder Zeit sichergestellt sein wird. Warum soll das für den menschlichen Fahrer eigentlich anders sein ?
Es gibt längst Verkehrsbereiche, wo das über Technologie folgerichtig auch gegen den Willen des Fahrers, des Piloten u.ä. durchgesetzt wird. "Freiheit" ist in diesem Zusammenhang ein der Intersubjektivität unterworfene Vorstellung. Bei Entscheidungen ob nun eine Einschränkung zulässig ist, kommt niemand um die logische Aussage „Ein Gegenstand kann nicht gleichzeitig eine Eigenschaft haben, und sie nicht haben“ (WIKI) herum. Die Frage ist, muss jeder die zweifelhafte "Freiheit" haben, Gesetze und Verordnungen die in einem Rechtsstaat zustande gekommen sind, willkürlich zu behandeln und dabei andere zu verletzen oder gar zu töten ? Um dann wegen diesem Verhalten bestraft zu werden, wenn dieses Verhalten durch technische Mittel eigentlich verhindert werden kann ? Ist das Fahren im öffentlichen Verkehrsraum eine "Freizeitbeschäftigung" bei der jeder bestimmen kann, was er / sie tun oder lassen möchte ?
Die technologische Entwicklung hat längst einen Teil diese früher durchaus noch notwendige Einzelentscheidung obsolet gemacht. Die bekannten menschlichen Unzulänglichkeiten werden nach und nach durch Technologie gemildert oder ganz ausgeschlossen. Stärkere Überwachung des Verkehrsraums hat eine durchaus beabsichtigte Wirkung. Ein Muss, solange jedenfalls, wie das sichere Fahren von A nach B durch einen menschlichen Fahrer gewährleistet werden muss, weil warum auch immer, dieser Vorgang nicht durch Technologie ersetzt werden kann.