Fahrradfahrer vs. Fußgänger

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Was sollte Vorrang haben?

Freie Fahrt für freie Fahrradfahrer
12
29%
Schutz von Fußgängern
30
71%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 42
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Milady de Winter
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Milady de Winter »

Was ist mit dem Schutz von Autofahrern vor diesen wildgewordenen Fahrradfahrern? :x
Zuletzt geändert von Milady de Winter am Do 7. Aug 2014, 18:42, insgesamt 1-mal geändert.
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frems
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von frems »

Milady de Winter » Do 7. Aug 2014, 18:41 hat geschrieben:Was ist mit dem Schutz von Autofahrern vor diesen wildgewordenen Fahrradfahrern? :x
Den Schutz gibt es in Form von einer dicken Schicht Blech bereits.
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Milady de Winter
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Milady de Winter »

frems » Do 7. Aug 2014, 19:06 hat geschrieben: Den Schutz gibt es in Form von einer dicken Schicht Blech bereits.
Darauf, dass mir so ein rasender Honk einen Blechschaden verursacht, kann ich verzichten. Fahrlässigkeit gibt es nicht nur unter Autofahrern, sondern auch unter Fahrradfahrern und Fußgängern, auch wenn letztere bei einer Kollision mit dem jeweils "Stärkeren" tendenziell den größeren Schaden haben.
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Gilmoregirl
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Gilmoregirl »

Wie wäre es ganz einfach, wenn man sich an §1 der STVO hält? Dann kämen solche Diskussionen erst gar nicht auf.

§ 1
Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


Aber da sich heutzutage jeder selbst viel zu wichtig nimmt, muss man leider solche Grundsätze diskutieren.
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Milady de Winter
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Milady de Winter »

Da hast Du leider recht, Gili.
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jack000
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von jack000 »

Fahradfahrer sind für Fußgänger nicht nur in der Natur, sondern auch in städtischen Bereichen ein Problem.

Der Bund der Fußgänger zum Thema:
[youtube][/youtube]
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Cat with a whip
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Cat with a whip »

Gilmoregirl » Fr 8. Aug 2014, 16:45 hat geschrieben:Wie wäre es ganz einfach, wenn man sich an §1 der STVO hält? Dann kämen solche Diskussionen erst gar nicht auf.
Derlei Stränge funktionieren aber nur, wenn man so tut, als gäbe es ihn nicht. Asonsten merkt man es kommt das Frühjahr. Das Über-Fahrradfahrer-Aufreg-Thema bekommt bei den Trotteln wieder Konjunktur.
"Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen." Joseph Weizenbaum
Corella
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Corella »

Billie Holiday » Mi 6. Aug 2014, 14:35 hat geschrieben:wenn ich zu Fuß gehe, hasse ich die Radfahrer, wenn ich radel, die Fußgänger und als Autofahrer beide :cool:
Yep, mir geht´s wie Billie.
Im Verkehr herrscht zu viel Gefühl. Zum Teil wohl auch unserer Regelungswut geschuldet. Wird der Radler an einer von drei Einmündungen oder Kreuzungen genötigt, auf Deppen mit aufzupassen, "revanchiert" er sich adrenalinreich auf m Feldweg. Welcher Berufsverkehrfahrer rafft, dass "Radfahrer frei" kein obligatorischer Fahrradweg ist und der Radler vor ihm, an dem er vor der Kurve nicht vorbei kommt, die Straße ABER AUCH benutzen darf.... Vielleicht wäre eine Universalregel, nach der niemand im Recht ist und jeder auf jeden Rücksicht zu nehmen hat und wenn es rummst entsprechend in der Pflicht ist, eine bessere Lösung. Und zwar je schneller und massiger, desto mehr. Neapel und Rom machen es lang schon vor.
Und dann die endlosen Lobbyschlachten. Auf die Förster mit ihrer Bodenverdichtung hab ich da gerade gewartet. Klar, sie haben mittlerweile hohe Standards in dieser Hinsicht. Trotzdem ist die Belastung durch Erholungsuchende gegenüber dem ganz normale Umweltfrevel der Großen Betriebe Forst und Landwirtschaft dramatisch größer. Was bitte ist die Verdichtung durch Mountainbiker bitte im Verhältnis hangparalleler Forstwege mit rückschreitender Erosion oberwärts. Können die Förster aber froh sein, dass das nur Profis verstehen...
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garfield336
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von garfield336 »

schelm » Do 5. Jun 2014, 09:25 hat geschrieben: Fußgänger beanspruchen leider überall wo Radfahrer auch die gleichen Wege nutzen ( dürfen ), flanieren zu können
Ich beanspruche das Recht zum flanieren.
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garfield336
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von garfield336 »

frems » Mi 6. Aug 2014, 14:33 hat geschrieben:Radfahrer müssen ja in ihrer Spur bleiben

[youtube][/youtube]
Der ist Fahrradfahren sehr schlecht, er fällt oft hin.
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paradoxx
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von paradoxx »

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frems
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von frems »

jack000 » Do 5. Mär 2015, 21:31 hat geschrieben:Fahradfahrer sind für Fußgänger nicht nur in der Natur, sondern auch in städtischen Bereichen ein Problem.
Glaubst Du denn, daß aggressive Radfahrer hinterm Lenkrad plötzlich zivilisiert werden? Zumal sie als Autofahrer größere Schäden anrichten. Aber mit Verkehrsströmen kann man Euch Raser ja eh nicht überzeugen. :|
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jack000
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von jack000 »

frems » Sa 7. Mär 2015, 13:51 hat geschrieben: Glaubst Du denn, daß aggressive Radfahrer hinterm Lenkrad plötzlich zivilisiert werden? Zumal sie als Autofahrer größere Schäden anrichten.
Um Gottes Willen, es ging ja auf keinen Fall darum die zu Autofahrern zu machen => Je weniger Leute Autofahren desto besser.
Aber man könnte aus denen Fußgänger machen. Das diese dann als Fußgänger andere Leute anrempeln glaube ich nicht.

Der Unterschied zwischen Autofahrern und Fahrradfahren die Verkehrsverstöße begehen ist, dass Autofahrer genau wissen was sie falsch gemacht haben und sich eine blöde Ausrede einfallen lassen ("Ich habe das Schild nicht gesehen"), während Fahrradfahrer gar nicht erst ihr Vergehen einsehen.
Aber mit Verkehrsströmen kann man Euch Raser ja eh nicht überzeugen. :|
Wer ist "Euch"? Ich halte mich an die Verkehrsregeln und werde niemals in meinem Leben meinen Führerschein verlieren :thumbup:
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von frems »

jack000 » Sa 7. Mär 2015, 14:02 hat geschrieben: Um Gottes Willen, es ging ja auf keinen Fall darum die zu Autofahrern zu machen => Je weniger Leute Autofahren desto besser.
Aber man könnte aus denen Fußgänger machen. Das diese dann als Fußgänger andere Leute anrempeln glaube ich nicht.
Ich glaub nicht, daß ein Städter, der ggf. 5-10km für den Arbeitsweg zurücklegt, lieber zu Fuß geht. Da wird er eher aufs Auto setzen, wenn es für die Strecke keine vernünftige ÖPNV-Anbindung gibt.
Der Unterschied zwischen Autofahrern und Fahrradfahren die Verkehrsverstöße begehen ist, dass Autofahrer genau wissen was sie falsch gemacht haben und sich eine blöde Ausrede einfallen lassen ("Ich habe das Schild nicht gesehen"), während Fahrradfahrer gar nicht erst ihr Vergehen einsehen.
Du meinst, ein Radfahrer kennt die Regeln nicht und fährt z.B. aus Unwissen über eine rote Ampel? Das glaub ich eher nicht. Der Unterschied ist vor allem der, daß ein Radfahrer bei Verkehrsverstößen in der Regel sich in Gefahr bringt, während der Autofahrer eine Gefahr für andere ist. Deshalb wird nach Gesetz ja auch anders beurteilt. Als Radfahrer einen Fußgänger zu Tode fahren, dürfte nicht so häufig passieren, während Autofahrer täglich Fußgänger ermorden, was häufig durch Verkehrsverstöße durch Autofahrer (inkl. Lkw-Fahrer) passiert.

Eine Lösung wäre natürlich, wenn man die physische Trennung von Radfahrern und Fußgängern weiter vorantreibt. Aber das ist im Straßenraum meist nur möglich, wenn man den Autofahrern etwas abzwackt. Und was das für ein Gezeter auslöst, kann sich ja jeder denken.
Wer ist "Euch"? Ich halte mich an die Verkehrsregeln und werde niemals in meinem Leben meinen Führerschein verlieren :thumbup:
Das glaubt ja jeder, selbst wenn er 90 ist.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

garfield336 » Fr 6. Mär 2015, 14:05 hat geschrieben:
Ich beanspruche das Recht zum flanieren.
Ich meine mit " flanieren " völlig unaufmerksam und für beide Seiten gefährlich sich auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche zu bewegen. Du auch ?
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

Gilmoregirl » Fr 8. Aug 2014, 16:45 hat geschrieben:Wie wäre es ganz einfach, wenn man sich an §1 der STVO hält? Dann kämen solche Diskussionen erst gar nicht auf.

§ 1
Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


Aber da sich heutzutage jeder selbst viel zu wichtig nimmt, muss man leider solche Grundsätze diskutieren.
Nur leider interessiert das die meisten Fußgänger auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche nicht. Sie ignorieren die Radfahrer, verhalten sich wie auf dem Bürgersteig.
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von frems »

In Berlin fühlen sich viele Fußgänger von rücksichtslosen Radfahrern auf Gehwegen drangsaliert. Haben Sie viele Beschwerden wegen so etwas?

Bei uns ist eigentlich jedem klar, dass Radfahrer auf dem Gehweg nichts zu suchen haben. Das funktioniert auch gut, weil unsere Radspuren beidseitig baulich abgetrennt sind, also sowohl von der Fahrbahn als auch vom Gehweg. Um es mal deutlich zu sagen: Wenn ich anfangen würde, einfach einen Teil der Gehwege rot einzufärben wie hier in Berlin, würde ich von einem wütenden Mob aus der Stadt gejagt. Die Leute würden das niemals akzeptieren!
http://www.tagesspiegel.de/berlin/kopen ... 67004.html

Da hat der gute Mann wohl recht. Er ignoriert aber, daß es keine physisch getrennten Radwege als Alternativen gibt, sondern nur die normale Fahrbahn, was nicht jedermanns Sache ist, wenn Pkw, Lkw, Busse etc. mit 50, 60 kmh an ihnen vorbeifahren. Bei mageren 13% Radverkehr wird sich da auch kaum ein Politiker die Finger verbrennen wollen, egal wie positiv viele Beispiele bewertet werden. Da ist der rote Streifen an der Seite des Gehwegs sympathischer.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Teeernte »

schelm » So 8. Mär 2015, 02:28 hat geschrieben: Nur leider interessiert das die meisten Fußgänger auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche nicht. Sie ignorieren die Radfahrer, verhalten sich wie auf dem Bürgersteig.
....heeeeee - wer führt "den" gefährlichen Gegenstand >> Fahrrad ? ????

Hat der Radfahrer irgend wo "Vorfahrt" gegenüber Fußgängern ?

Gibt es die Pflicht von Fußgängern irgendwo - dass sie vor Radfahrern "wegspringen" müssen ?

....der Fußgänger kann//darf jederzeit auf der gemeinsamen Verkehrsfläche stehenbleiben.....

Unfälle mit Fußgängern auf der gemeinsamen Verkehrsfläche verursacht daher (fast immer) der Radfahrer.
(Ausnahme : Stehendes Auto - Autotur wird vom - ehemals Kraftfahrer - nun Fußgänger aufgerissen - ohne auf den Verkehr zu achten.)


....Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen....

Rechtslage :
Auf einem gemeinsamen Rad- und Gehweg haben Radfahrer nicht Vorrang vor Fußgängern
Auf einem gemeinsamen Rad- und Gehweg haben Radfahrer keinerlei Vorrang vor Fußgängern, sondern hätten umgekehrt auf diese Rücksicht zu nehmen und ihre Fahrweise so einzurichten, dass jede Gefährdung vermieden werde. Der Kläger habe sich grob fahrlässig verkehrswidrig verhalten, als er keinen ausreichenden Abstand zum Grundstückseingang eingehalten habe.
Auf solch kombinierten Strecken gilt: Fahrradfahrer haben viel mehr Sorgfaltspflichten als Fußgänger. Sie müssen jederzeit anhalten können – auch wenn Fußgänger überraschend ihren Weg kreuzen. Wer per Pedes unterwegs ist, darf dagegen so gut wie alles: Er muss weder nach hinten noch um die Ecke herum nach Drahteseln Ausschau halten. Er darf plötzlich stehenbleiben oder den Weg über die gesamte Breite nutzen. Dem Fahrradfahrer bleibt hier nur: Aufmerksam sein, Tempo drosseln und das Beste hoffen.
Die Gefahr geht also vom Radfahrer aus, der JEDERZEIT sein Fahrzeug beherrschen (bremsen) MUSS.

http://www.haufe.de/recht/weitere-recht ... 71092.html
Bei einem gemeinsamen Fuß- und Radweg treffen den Radfahrer höhere Sorgfaltspflichten als den Fußgänger. Diese Pflichten können ihn zur Herstellung von Blickkontakt, Verständigung und notfalls Schrittgeschwindigkeit zwingen:
Radfahrer habe auf kombinierten Geh- und Radwegen keinen Vorrang, Fußgänger müssen sie aber vorbeifahren lassen.
Dabei müssen die Radfahrer jede Gefährdung vermeiden.
Radfahrer haben demnach die Belange der Fußgänger auf solchen Wegen besonders zu berücksichtigen und insbesondere bei unklaren Verkehrslagen gegebenenfalls Schrittgeschwindigkeit zu fahren, um ein sofortiges Anhalten zu ermöglichen.
Auf betagte oder unachtsame Fußgänger muss der Radfahrer besondere Rücksicht nehmen; mit Unaufmerksamkeiten oder Schreckreaktionen muss er rechnen.
Für die Geschwindigkeit von Radfahrern gilt zusätzlich § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO: Ein Radfahrer muss innerhalb der übersehbaren Strecke halten können.
Dazu gehört auch, dass er damit rechnet, dass aus Eingängen oder Ausfahrten Personen oder Fahrzeuge auf den Gehweg gelangen können.
(OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 09. Oktober 2012, 22 U 10/11).
Fußgänger dürfen den gemeinsamen Fuß- und Radweg auf der ganzen Breite benutzen und dort auch stehenbleiben. Sie brauchen, da dort Radfahrer keinen Vorrang haben, nicht fortwährend nach Radfahrern, die etwa von hinten herankommen könnten, Umschau zu halten.
Zuletzt geändert von Teeernte am Sa 2. Jan 2016, 01:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Elser
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Elser »

frems hat geschrieben:(05 Jun 2014, 21:31)

Freie Fahrt für Radfahrer und Schutz der Fußgänger.

Typische Antwort aus der "S"PD-Häschenschule. Nur keine möglichen Wähler verärgern. Lieber um die Eier tanzen. Wird aber nicht reichen! :D

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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Elser »

paradoxx hat geschrieben:(06 Mar 2015, 18:32)

Im Zweifel zugunsten des Schwächeren (Langsameren)
So sehe ich das auch - immer. Zumal viele Fußgänger sind alte, klapprige Leute sind, die froh sind, dass sie sich noch so eben auf den Beinen halten können.

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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von frems »

Elser hat geschrieben:(18 Jan 2016, 13:28)

Typische Antwort aus der "S"PD-Häschenschule. Nur keine möglichen Wähler verärgern. Lieber um die Eier tanzen. Wird aber nicht reichen! :D

Elser
Hat bisher ganz gut gereicht, Genosse Elser. Davon abgesehen zieht der Vorwurf hier nicht, weil die SPD wie die CDU keine Autofahrer verprellen möchte. Der ADAC als größte Lobbyorganisation Deutschlands wird jeden Kanzler absägen, der an diesem unwissenschaftlichen Dogma rüttelt.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

Elser hat geschrieben:(18 Jan 2016, 13:33)

So sehe ich das auch - immer. Zumal viele Fußgänger sind alte, klapprige Leute sind, die froh sind, dass sie sich noch so eben auf den Beinen halten können.

Elser
Es wird Zeit für eine Reformation der Führerscheinausbildung, dort erreicht man ja die meisten Personen. Verkehr ist ein ganzheitliches Konzept, Regeln müssen unabhängig davon gelten, welche Art Verkehrsteilnehmer man gerade ist. Dies muss vermittelt werden, insbesondere neu, wenn der Autofahrer als Radfahrer und Fußgänger unterwegs ist, da scheint bei sehr vielen noch ein Umschalten vom Regeldenken auf uneingeschränkte Egozentrik zu erfolgen, die andere, auf die Einhaltung von Regeln vertrauend, permanent in Gefahr bringt.

So ist bspw. bei sehr vielen Fußgängern keinerlei Bewußtsein vorhanden Fahrradfahrer zu behindern und zu gefährden, wenn sie sich völlig unkontrolliert / unaufmerksam auf gemeinsamen Verkehrsflächen ( ein ohnehin schwachsinniges Konzept ) bewegen, ja wie selbstverständlich nicht einmal einen direkten Radweg respektieren, sondern diesen selbst belegen, in Dunkelheit, mit freilaufenden Hunden, selbst ohne jede eigne Beleuchtung ( LED ) und ohne jedes Schuldbewusstsein, ergeben sich daraus Beinaheunfälle, da wird grundsätzlich gepöbelt, dem Radfahrer impertinent nahegelegt langsam zu fahren oder einen Bogen um den Fussgänger, wie gesagt, auf dem Radweg. Ganz schnell fallen Beleidigungen und die Androhung von Gewalt, pocht man auf sein Recht.

Ein unerträglicher Zustand. Gleichwohl inakzeptabel erachte ich das Befahren des Bürgersteiges durch Radfahrer und das Fahren ohne Beleuchtung in der Dunkelheit.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

Teeernte hat geschrieben:(02 Jan 2016, 00:48)

....heeeeee - wer führt "den" gefährlichen Gegenstand >> Fahrrad ? ????

Hat der Radfahrer irgend wo "Vorfahrt" gegenüber Fußgängern ?

Gibt es die Pflicht von Fußgängern irgendwo - dass sie vor Radfahrern "wegspringen" müssen ?

....der Fußgänger kann//darf jederzeit auf der gemeinsamen Verkehrsfläche stehenbleiben.....

Unfälle mit Fußgängern auf der gemeinsamen Verkehrsfläche verursacht daher (fast immer) der Radfahrer.
(Ausnahme : Stehendes Auto - Autotur wird vom - ehemals Kraftfahrer - nun Fußgänger aufgerissen - ohne auf den Verkehr zu achten.)


....Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen....

Rechtslage :



Die Gefahr geht also vom Radfahrer aus, der JEDERZEIT sein Fahrzeug beherrschen (bremsen) MUSS.

http://www.haufe.de/recht/weitere-recht ... 71092.html
Hallo Teeernte, ich hab mich mit diesem Urteil vom OLG Frankfurt noch einmal gesondert befasst und bin dabei zu einer klaren Einschätzung gekommen, die ich in Folge gern begründen möchte :

Ich erachte dieses Urteil als rechtswidrig, als ein klares Fehlurteil. Bereits in der Urteilsbegründung wird von einem Strohmann ausgegangen, so wird argumentiert, es gäbe auf diesen gemeinsamen Verkehrsweg " kein Vorrecht " des Radfahrers. Nur verlangt das auch keiner, sondern es geht um Gleichberechtigung auf einen gemeinsamen Verkehrsweg.
Unter Benutzung des Strohmannes werden im Urteil dem Radfahrer jedwede Rechte abgesprochen und jegliche Rechtssicherheit aberkannt.

Das ist bereits deshalb illegal, weil das OLG hier Bundesrecht außer Kraft setzt, und Bundesrecht ist in diesem Fall die StVO, also gilt auch deren § 1 der von allen Verkehrsteilnehmern Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme verlangt. Das Urteil allerdings enthebt den Fussgänger davon grundsätzlich und vollständig, er wird umfänglich aus der Verantwortung für sein Verhalten entlassen.

Gleichwohl legt der Gesetzgeber dem Radfahrer aber eine Benutzungspflicht dieses Weges auf, verläuft er parallel zur Fahrbahn, entfällt somit für den Radfahrer das Recht die Straße zu benutzen, es sei denn, der gemeinsame Fuss - / Radweg wäre nicht benutzbar ( Witterung, zugeparkt etc. )

Halten wir also fest : Folgt man dem Gesetzgeber und dem Urteil des OLG Frankfurt, besteht für den Radfahrer bei einer solchen Wegesituation keine legale Möglichkeit mehr Rad zu fahren, er darf es nicht auf der Straße - und er kann es nicht vernünftig vertretbar auf dem gemeinsamen Weg, da auf selbigen nur für ihn Verkehrsregeln gelten.

Vergleichbar wäre das, wie wenn ich diesen Richter verhöhne mit der Bemerkung : Was wollen Sie denn ? Sie dürfen doch durch Frankfurt mit ihrem Auto " fahren ", die Sache hat nur einen Haken : Nur für Sie gelten Regeln, für alle anderen nicht .... :rolleyes:
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Teeernte »

schelm hat geschrieben:(07 May 2016, 17:41)

Hallo Teeernte, ich hab mich mit diesem Urteil vom OLG Frankfurt noch einmal gesondert befasst und bin dabei zu einer klaren Einschätzung gekommen, die ich in Folge gern begründen möchte :

Ich erachte dieses Urteil als rechtswidrig, als ein klares Fehlurteil. Bereits in der Urteilsbegründung wird von einem Strohmann ausgegangen, so wird argumentiert, es gäbe auf diesen gemeinsamen Verkehrsweg " kein Vorrecht " des Radfahrers. Nur verlangt das auch keiner, sondern es geht um Gleichberechtigung auf einen gemeinsamen Verkehrsweg.
Unter Benutzung des Strohmannes werden im Urteil dem Radfahrer jedwede Rechte abgesprochen und jegliche Rechtssicherheit aberkannt.

Das ist bereits deshalb illegal, weil das OLG hier Bundesrecht außer Kraft setzt, und Bundesrecht ist in diesem Fall die StVO, also gilt auch deren § 1 der von allen Verkehrsteilnehmern Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme verlangt. Das Urteil allerdings enthebt den Fussgänger davon grundsätzlich und vollständig, er wird umfänglich aus der Verantwortung für sein Verhalten entlassen.

Gleichwohl legt der Gesetzgeber dem Radfahrer aber eine Benutzungspflicht dieses Weges auf, verläuft er parallel zur Fahrbahn, entfällt somit für den Radfahrer das Recht die Straße zu benutzen, es sei denn, der gemeinsame Fuss - / Radweg wäre nicht benutzbar ( Witterung, zugeparkt etc. )

Halten wir also fest : Folgt man dem Gesetzgeber und dem Urteil des OLG Frankfurt, besteht für den Radfahrer bei einer solchen Wegesituation keine legale Möglichkeit mehr Rad zu fahren, er darf es nicht auf der Straße - und er kann es nicht vernünftig vertretbar auf dem gemeinsamen Weg, da auf selbigen nur für ihn Verkehrsregeln gelten.

Vergleichbar wäre das, wie wenn ich diesen Richter verhöhne mit der Bemerkung : Was wollen Sie denn ? Sie dürfen doch durch Frankfurt mit ihrem Auto " fahren ", die Sache hat nur einen Haken : Nur für Sie gelten Regeln, für alle anderen nicht .... :rolleyes:
Beim GEMEINSAMEN Verkehrsweg ist normalerweise die langsamste Geschwindigkeit des langsamsten Verkehrsteilnehmers die Richtgeschwindigkeit ....SCHRITT-GESCHWINDIGKEIT... (Wenn zB PKW in diese Gemeinsam genutzte Fläche eingebunden werden)

Aber der Reihenfolge ... #1 hat 2 Seiten...
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Auf der gemeinsamen Verkehrsfläche können auch Kleinkinder // Kinder am "Strassenverkehr" teilnehmen... - aber auch Blinde, Hörgeschädigte... aber auch geistig Behinderte..oder auch durch Alkohol eingeschränkte Menschen (bis 1,8pro) teilnehmen...

....von dem die gefährdung ausgeht - hat sich so zu benehmen, dass er keinen anderen....>>...geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird...

DESHALB wird die Geschwindigkeit der Teilnehmer zB. begrenzt .... in der Stadt - wenn sich PKW und Fahrräder den Verkehrsweg teilen....

Deshalb werden auch bei über 100 kmh Fahrräder von der Benutzung des Fahrweges ausgeschlossen.

(NUR GUT dass die Bahn dem Staat gehört..... sonst hätte die in Würstelberg dem Radfahrer noch Vorfahrt zu geben.....abwink..)
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

@ Teeernte :

Leider gehst du auf den Inhalt meines Beitrages nicht ein. Selbst wenn es Recht wäre oder ist, die Richtgeschwindigkeit auf dem gemeinsamen Verkehrsweg auf 10km/h festzuschreiben, also der eines zügig laufenden Fussgängers, so entstünde daraus keine Logik die den Fußgänger von seiner Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme entbinden kann.

Auch ein Fussgänger, der spontan im 90 Gradwinkel den Weg quert und in ein ebenfalls nur 10km/h fahrendes Fahrrad läuft, kann den Radfahrer zum Sturz bringen. Abgesehen davon, ein sicherer Betrieb des Rades mit 10km/h dürfte a) zweifelhaft sein ( Gleichgewicht ) und b) wird das RADFAHREN damit dem Sinne nach ad Absurdum geführt, damit der Radfahrer dem Fussgänger gleichgestellt, somit könnte er auch absteigen und schieben.

Aber, all dies war nicht die Essenz meines Vorbeitrages, denn natürlich könnte man argumentieren, ein Radfahrer wird ja nicht gezwungen einen solchen Weg mit solchen Einschränkungen zu benutzen.

Doch, und hier fängt das beschriebene Problem ja an, wenn ein solcher Weg eingerichtet und benutzbar ist, dann darf der Radfahrer nicht die Straße benutzen. Also wird sein Recht zu fahren damit aufgehoben. Nochmal : Auf der Straße darf er in diesem Fall nicht fahren, und auf dem gemeinsamen Weg ist das Fahren im Sinne der Eigenschaft des Wortes nicht möglich.

Ich bin mir sicher, dass eine solche Entrechtung keinen Bestand in einem letztinstanzlichen Urteil haben kann. Das Recht an Hand der Straßenverkehrsordnung fahren zu dürfen, ist eine Selbstverständlichkeit, man kann es einem Verkehrsteilnehmer nicht mit ordnungspolitischen Raffinessen abspenstig machen.

Wenn also die Einschränkungen auf dem gemeinsamen Weg Bestand haben sollen, dann muss dessen Benutzungspflicht für den Radfahrer im Gegenzug entfallen, alles andere ist Willkür.

Ergänzung : Deine Argumentation Kinder, Gehörlose, Betrunkene etc. ist imho kein wirkliches Argument, denn das gleiche Problem besteht für den Autofahrer auch, und der darf trotzdem mit einer Tonne Gewicht oder mehr , sowie sogar mit 50km/h durch die Stadt " rasen ", obwohl jeder Zeit eine dieser von dir benannten Personen den Bürgersteig spontan verlassen könnte, auf Grund ihrer Einschränkungen.

Im Prinzip wäre hier eine vergleichbare Situation schaffbar, in dem man den gemeinsamen Weg, da wo er breit genug ist, in zwei Hälften teilt, eine Spur für Radfahrer und eine für Fussgänger. Nur dazu müsste die Gesellschaft bereit sein den Radfahrer als Verkehrsteilnehmer mit Rechten zu akzeptieren und nicht als lästiges Hindernis, daran mangelt es aber prinzipiell, auch deshalb meint der Fussgänger eine gemeinsame Verkehrsfläche als reinen Bürgersteig zu verstehen und zu nutzen.
Zuletzt geändert von schelm am Sa 7. Mai 2016, 22:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Teeernte »

schelm hat geschrieben:(07 May 2016, 22:33)

@ Teeernte :

Leider gehst du auf den Inhalt meines Beitrages nicht ein. Selbst wenn es Recht wäre oder ist, die Richtgeschwindigkeit auf dem gemeinsamen Verkehrsweg auf 10km/h festzuschreiben, also der eines zügig laufenden Fussgängers, so entstünde daraus keine Logik die den Fußgänger von seiner Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme entbinden kann.

Auch ein Fussgänger, der spontan im 90 Gradwinkel den Weg quert und in ein ebenfalls nur 10km/h fahrendes Fahrrad läuft, kann den Radfahrer zum Sturz bringen. Abgesehen davon, ein sicherer Betrieb des Rades mit 10km/h dürfte a) zweifelhaft sein ( Gleichgewicht ) und b) wird das RADFAHREN damit dem Sinne nach ad Absurdum geführt, damit der Radfahrer dem Fussgänger gleichgestellt, somit könnte er auch absteigen und schieben.

Aber, all dies war nicht die Essenz meines Vorbeitrages, denn natürlich könnte man argumentieren, ein Radfahrer wird ja nicht gezwungen einen solchen Weg mit solchen Einschränkungen zu benutzen.

Doch, und hier fängt das beschriebene Problem ja an, wenn ein solcher Weg eingerichtet und benutzbar ist, dann darf der Radfahrer nicht die Straße benutzen. Also wird sein Recht zu fahren damit aufgehoben. Nochmal : Auf der Straße darf er in diesem Fall nicht fahren, und auf dem gemeinsamen Weg ist das Fahren im Sinne der Eigenschaft des Wortes nicht möglich.

Ich bin mir sicher, dass eine solche Entrechtung keinen Bestand in einem letztinstanzlichen Urteil haben kann. Das Recht an Hand der Straßenverkehrsordnung fahren zu dürfen, ist eine Selbstverständlichkeit, man kann es einem Verkehrsteilnehmer nicht mit ordnungspolitischen Raffinessen abspenstig machen.

Wenn also die Einschränkungen auf dem gemeinsamen Weg Bestand haben sollen, dann muss dessen Benutzungspflicht für den Radfahrer im Gegenzug entfallen, alles andere ist Willkür.
Der Fussgänger hat einen Bremsweg von NULL Meter. Selbst wenn WIR uns per Fuss unterwegs direkt "treffen" zusammenrammeln - gibts maximal blaue Flecke.

Ich muss also 1 m im VORAUS schauen....bei 5 kmh und Bremsweg von NULL....als Fussgänger - ich muss die Hand nicht raushalten - wenn ich abbiege....

Natürlich versuch ich mich für andere "Berechenbar/vorausschauend" zu bewegen.

Gehen 3 Fussgänger auf einer 10 m breiter Strasse (5kmh) - und 3 Radfahrer donnern mit 40 kmh vorbei..... ists so - als wenn auf der Strasse ein Motorrad an DIR mit 200++ vorbeibrettert.... es kann gutgehen - wenn DU Dich "ordentlich" verhällst - berechenbar eben. (Karrt der Motorradfahrer den Radfahrer um - hat das Motorrad die Schuld - oder ??)

Wird die Strasse VOLL - muss Radler zur NOT SCHIEBEN - wenn er nicht vorankommt....erwarten dass eine Radgasse freigehalten wird - kannst Du vergessen... :D :D
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

Nein, du bringst den Radfahrer zum Sturz, wenn er dich mit 10km/h überholt und du auf gleicher Höhe spontan nach links im 90 Gradwinkel in das Rad läufst. Machen Jogger gern.....
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Teeernte »

schelm hat geschrieben:(07 May 2016, 23:02)

Nein, du bringst den Radfahrer zum Sturz, wenn er dich mit 10km/h überholt und du auf gleicher Höhe spontan nach links im 90 Gradwinkel in das Rad läufst. Machen Jogger gern.....
Sicherheitsabstand.... mindestens 1,5m - den muss ein Auto (starker Verkehrsteilnehmer) auch gegen den schächeren (Fahrrad) einhalten...

Wenn Du Fahrradfahrer (Starker Verkehrsteilnehmer) diesen Abstand zum Schwächeren Verkehrsteilnehmer nicht hällst.... bist Du Schuld..

(So wie der Radfahrer nicht ins Schlagloch//über den Kanaldeckel Springen MUSS....und einen "Schlenker" machen DARF :D :D ......hat der Radfarer dann RECHT - und das Auto hat ihn trotzdem überfahren) .
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von jorikke »

schelm hat geschrieben:(18 Jan 2016, 15:12)

Es wird Zeit für eine Reformation der Führerscheinausbildung, dort erreicht man ja die meisten Personen. Verkehr ist ein ganzheitliches Konzept, Regeln müssen unabhängig davon gelten, welche Art Verkehrsteilnehmer man gerade ist. Dies muss vermittelt werden, insbesondere neu, wenn der Autofahrer als Radfahrer und Fußgänger unterwegs ist, da scheint bei sehr vielen noch ein Umschalten vom Regeldenken auf uneingeschränkte Egozentrik zu erfolgen, die andere, auf die Einhaltung von Regeln vertrauend, permanent in Gefahr bringt.

So ist bspw. bei sehr vielen Fußgängern keinerlei Bewußtsein vorhanden Fahrradfahrer zu behindern und zu gefährden, wenn sie sich völlig unkontrolliert / unaufmerksam auf gemeinsamen Verkehrsflächen ( ein ohnehin schwachsinniges Konzept ) bewegen, ja wie selbstverständlich nicht einmal einen direkten Radweg respektieren, sondern diesen selbst belegen, in Dunkelheit, mit freilaufenden Hunden, selbst ohne jede eigne Beleuchtung ( LED ) und ohne jedes Schuldbewusstsein, ergeben sich daraus Beinaheunfälle, da wird grundsätzlich gepöbelt, dem Radfahrer impertinent nahegelegt langsam zu fahren oder einen Bogen um den Fussgänger, wie gesagt, auf dem Radweg. Ganz schnell fallen Beleidigungen und die Androhung von Gewalt, pocht man auf sein Recht.

Ein unerträglicher Zustand. Gleichwohl inakzeptabel erachte ich das Befahren des Bürgersteiges durch Radfahrer und das Fahren ohne Beleuchtung in der Dunkelheit.
Gelten denn Fahrrad fahrende Hunde auch als "freilaufend"?
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

jorikke hat geschrieben:(08 May 2016, 17:41)

Gelten denn Fahrrad fahrende Hunde auch als "freilaufend"?
https://openjur.de/u/87928.html
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von jack000 »

Die Sache spitzt sich zu:
Stuttgart - Nach dem Anschlag auf einen Mountainbiker im Stuttgarter Westen ist im Netz eine hitzige Debatte über das teils konfliktreiche Miteinander von Radfahrern und Fußgängern entfacht. In etlichen Kommentaren auf der Facebook-Seite unserer Zeitung machen Nutzer ihrer Wut Luft und verurteilen die grausame Tat. Die rätselhafte Stolperfalle gegen den 26-jährigen Radfahrer in einem Wald sei nichts anderes als versuchter Mord, so das Echo. Doch viele prangern auch die aus ihrer Sicht fehlende Rücksichtnahme mancher Radler an.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... 6b857.html

Schon krass dass selbst schwere Verletzungen bis hin zum Tod in Kauf genommen werden. Andersherum zeigt es aber auch mit was für einen Zaster der durch den Wald gerast ist, denn bei normaler Geschwindigkeit hätte man ja in jedem Fall noch bremsen können.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schokoschendrezki »

Dabei stand "Fahrrad" irgendwann mal auch für "Entschleunigung" ... :s
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

jack000 hat geschrieben:(15 Sep 2016, 10:50)

Die Sache spitzt sich zu:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... 6b857.html

Schon krass dass selbst schwere Verletzungen bis hin zum Tod in Kauf genommen werden. Andersherum zeigt es aber auch mit was für einen Zaster der durch den Wald gerast ist, denn bei normaler Geschwindigkeit hätte man ja in jedem Fall noch bremsen können.
1. Der Mountainbiker ist nicht durch den Wald " gerast ", Fahrräder bewegen sich weit unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h innerhalb von Ortschaften. Sollte das einem Fussgänger zu schnell sein, dann deshalb, damit er ohne Umsicht Wege queren und benutzen, er im Prinzip jeden Weg als Bürgersteig beanspruchen kann. Auch den Waldweg offenbar, auf dem sich Forstfahrzeuge mit höheren Geschwindigkeiten als Radfahrer fortbewegen.

2. Ein Mountainbiker im Wald fährt in der Regel abseits der Trampelpfade Gefälle und Steigungen, dies ist Sinn des Fahrens mit einem Mountainbike. Aus dem Bericht :

" Wie die Polizei mitteilte, wurde der Mann von einem Seil in Kopfhöhe vom Fahrrad gerissen und schwer verletzt."

3. Das Seil in Kopfhöhe wird also hochwahrscheinlich über einen Waldweg gespannt gewesen sein. Es ist nur relativ sicher rechtzeitig festzustellen, wenn der Radfahrer ein Fussgänger ist, der sein Fahrrad als Gepäck mitführt. Wolltest du das ausdrücken ? Warum sollte ein Radfahrer auf einem Waldweg sich in Schrittgeschwindigkeit bewegen, wenn kein weiterer Verkehr vorhanden ist ? Aber auch dann kann es übersehen werden, denn weder ein Fussgänger noch ein Radfahrer stieren permanent gerade aus auf Augenhöhe.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Alexyessin »

jack000 hat geschrieben:(05 Jun 2014, 09:31)

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... a7acf.html

Schwieriger Konflikt. Was sollte Vorrang haben? Freie Fahrt für freie Fahrradfahrer oder Schutz von Fußgängern?
Ein Radler hat auf einem Gehweg nichts verloren ( es sein denn, es ist ein Kind ) und ein Fußgänger nicht auf dem Radlweg.
Bei Mischwegen bleibt der Konflikt nicht aus, da ja der Fahrradfahrer mit dem STrassenverkehr fahren muss, den Fugängern aber offen gelassen wird ob sie dagegen laufen wollen oder nicht.
Und da hilft das einzige: Rücksichtnahme - und da sind Radler und Latscher immer noch um Längen besser als Autofahrer.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von jack000 »

Alexyessin hat geschrieben:(15 Sep 2016, 11:39)Bei Mischwegen bleibt der Konflikt nicht aus,
M.E. war das auf einer Strecke, die nicht für Fahrradfahrer erlaubt sind (schmaler als 2 Meter). Trotzdem wird dort gefahren als ob dieses Verbot gar nicht existiert und das ist der Konflikt bei dem Thema.
=> Wenn er also das Seil zu spät/nicht gesehen hat könnte er genauso gut einen Fußgänger übersehen haben und dann wäre der ebenso im Krankenhaus (Rechtfertigt trotzdem nicht so ein Seil)
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von Alexyessin »

jack000 hat geschrieben:(15 Sep 2016, 11:47)

M.E. war das auf einer Strecke, die nicht für Fahrradfahrer erlaubt sind (schmaler als 2 Meter). Trotzdem wird dort gefahren als ob dieses Verbot gar nicht existiert und das ist der Konflikt bei dem Thema.
=> Wenn er also das Seil zu spät/nicht gesehen hat könnte er genauso gut einen Fußgänger übersehen haben und dann wäre der ebenso im Krankenhaus (Rechtfertigt trotzdem nicht so ein Seil)
Solche Aktionen rechtfertigt es nicht, aber da hilft eher mal bewusst breit zu gehen.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

schokoschendrezki hat geschrieben:(15 Sep 2016, 10:58)

Dabei stand "Fahrrad" irgendwann mal auch für "Entschleunigung" ... :s
Mental und infrastrukturell herrscht in der Gesellschaft das Bild von der radelnden Omi, die mit 10km/h zum Bäcker düst leider immer noch vor, während andere Länder Milliarden investieren, um dem Radverkehr die benötigte Infrastruktur zu geben ( UK, Dänemark ).

Umstieg aufs Rad wegen Klima und Gesundheit einerseits zu propagieren, Fahrräder zu verkaufen, teurer als manch guter Gebrauchtwagen, andererseits den Radfahrer als Störfaktor und Neutrum im Verkehr zu erachten, angewiesen auf die Gnade anderer gelegentlich mal Platz zu machen (...), passt eben nicht wirklich zusammen.

Allein das Konzept, Fussgänger und Radfahrer auf einen Weg zu packen, zeugt von o.g. gesellschaftlicher Mentalität, nicht nur von infrastruktureller Flickschusterei, denn das Konzept geht nicht einher mit Auflagen an Fussgänger, die diese Wege benutzen. Aber genau das wäre das Minimum, um das Konzept halbwegs vernünftig erachten zu können.

Warum bspw. fahren Fahrzeuge hintereinander? Warum ist das Fussgängern nicht zuzumuten, die sich da bewegen, wo auch schnellere Verkehrsteilnehmer berechtigt sind zu fahren ? Warum gilt auf solchen Wegen nicht uneingeschränkt der Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung hinsichtlich der Gegenseitigkeit ? Ein gemeinsamer Weg ist eben kein Bürgersteig.

@ Jack : Wer einen Fussgänger übersieht, ist abgelenkt, fährt ohne Licht oder unangemessen durch eine Kurve. Ein über den Weg gespanntes Seil zu übersehen ist damit nicht vergleichbar, ist es nicht armdick.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von relativ »

Es gibt ja eigentlich kein Weg für Fahrradfahrer und Fussgänger, wo beide Gleichberechtigt sind. Auf Fusswegen auf denen auch Fahrräder fahren dürfen (und das sind die meisten Mischwege) hat immer der Fußgänger vorrang. D.h. der Fahrradfahrer hat die Pflicht aufzupassen wo er hinfährt, der Fussgänger darf einfach stehen bleiben, oder auf seiner Spur weiter gehen.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von jack000 »

@ Schelm&relativ
Es ging hierbei nicht um einen Mischweg.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von relativ »

jack000 hat geschrieben:(15 Sep 2016, 15:23)

@ Schelm&relativ
Es ging hierbei nicht um einen Mischweg.
Aber der im Wald wäre ja auch einer.
Neue Wege in die Natur bauen dafür kann nun wirklich niemand ernsthaft eintreten, es sei denn man legt Künstliche Hügelketten mit Waldbestand für die Mountainbiker an.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

relativ hat geschrieben:(15 Sep 2016, 15:15)

Es gibt ja eigentlich kein Weg für Fahrradfahrer und Fussgänger, wo beide Gleichberechtigt sind. Auf Fusswegen auf denen auch Fahrräder fahren dürfen (und das sind die meisten Mischwege) hat immer der Fußgänger vorrang. D.h. der Fahrradfahrer hat die Pflicht aufzupassen wo er hinfährt, der Fussgänger darf einfach stehen bleiben, oder auf seiner Spur weiter gehen.
Das Problem ist die Benutzungspflicht ( in Vorbeiträgen hier schon erwähnt ). Wo diese Wege sind, darf ich nicht die Straße benutzen, auf dem gemischten Weg darf ich auch nicht wirklich fahren. Damit meine ich das Fahren dem Sinne nach, da ich dort völlig entrechtet dem Fussgänger gegenüber bin, der von jedweder Notwendigkeit sich als aufmerksamer Verkehrsteilnehmer zu verhalten enthoben wird, er darf sich also verhalten wie auf dem Bürgersteig, der Radfahrer darf weder auf der Straße noch auf dem gemeinsamen Weg tatsächlich fahren, da, wo sie parallel verlaufen.

Das ist Ideologie, Willkür, aber kein plausibles Recht. Ich bin Fussgänger, Radfahrer und Autofahrer. Aber nur als Radfahrer erlebe ich eine derartige Verweigerungshaltung der Gesellschaft mich in dieser Eigenschaft als Verkehrsteilnehmer zu akzeptieren. Man ist entweder ein lästiger Störfaktor für den schnelleren Autoverkehr, oder einer für die langsamen Fussgänger in permanenter Bürgersteigmentalität.

Zum allgemeinen Argument mit den Kindern : Gerade Kinder auf Fahrrädern sind gefährdet auf Verkehrsflächen, die von Fussgängern ohne ein Minimum an gegenseitiger Rücksicht und Aufmerksamkeit benutzt werden. Als Erwachsener antizipiere ich zumeist das spontane Queren des Weges durch Fussgänger, kann das ein 8- jähriger auch, der da fröhlich lang düst ?
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von frems »

schelm hat geschrieben:(07 May 2016, 17:41)
Gleichwohl legt der Gesetzgeber dem Radfahrer aber eine Benutzungspflicht dieses Weges auf, verläuft er parallel zur Fahrbahn, entfällt somit für den Radfahrer das Recht die Straße zu benutzen, es sei denn, der gemeinsame Fuss - / Radweg wäre nicht benutzbar ( Witterung, zugeparkt etc. )
Das ist falsch. Die beschriebene Nutzungspflicht gibt es seit den 90ern nicht mehr. Heute muss ein Radfahrer parallel verlaufende Radwege nur dann nutzen, wenn ein entsprechendes Schild darauf aufmerksam macht. Die bloße Existenz eines Radwegs bedeutet keine Nutzungspflicht (mehr). Man muss auch nicht Busspuren, Angebotsstreifen oder schlicht die äußerste Spur als Radfahrer nehmen, sondern kann jede Fahrbahn auf der Straße nutzen.
1) Die Benutzungspflicht ist seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung von 1998 nur noch dann gegeben, wenn der Radweg durch ein blaues Schild (Zeichen 237, 240, 241) gekennzeichnet ist. Wo dies fehlt, darf auch bei vorhandenem Radweg die Fahrbahn benutzt werden (sogenannte "andere Radwege" mit freiwilliger Benutzung gem. § 2, Abs. 4, Satz 3 StVO).
http://www.adfc.de/verkehr--recht/recht ... ngspflicht

Leider wissen das viele Autofahrer nicht und werden aggressiv, wenn sie einen langsameren Radfahrer überholen, der auf der Straße fährt, obwohl ein Radweg existiert.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von relativ »

schelm hat geschrieben:(15 Sep 2016, 15:38)

Das Problem ist die Benutzungspflicht ( in Vorbeiträgen hier schon erwähnt ). Wo diese Wege sind, darf ich nicht die Straße benutzen, auf dem gemischten Weg darf ich auch nicht wirklich fahren. Damit meine ich das Fahren dem Sinne nach, da ich dort völlig entrechtet dem Fussgänger gegenüber bin, der von jedweder Notwendigkeit sich als aufmerksamer Verkehrsteilnehmer zu verhalten enthoben wird, er darf sich also verhalten wie auf dem Bürgersteig, der Radfahrer darf weder auf der Straße noch auf dem gemeinsamen Weg tatsächlich fahren, da, wo sie parallel verlaufen.
Das stimmt so nicht ganz. Der Radfahrer darf auch die Strasse benutzen, nur wo ein eindeutiger Hinweis steht, daß er dies nicht darf, bzw. den Radweg zu benutzen hat, darf er es eben nicht. Die Mischwege kann der Radfahrer benutzen er muss es nicht.
Das ist Ideologie, Willkür, aber kein plausibles Recht. Ich bin Fussgänger, Radfahrer und Autofahrer. Aber nur als Radfahrer erlebe ich eine derartige Verweigerungshaltung der Gesellschaft mich in dieser Eigenschaft als Verkehrsteilnehmer zu akzeptieren. Man ist entweder ein lästiger Störfaktor für den schnelleren Autoverkehr, oder einer für die langsamen Fussgänger in permanenter Bürgersteigmentalität.
Ja Fahrradfahren ist ein spezielle Fortbewegung, ich weiss dies nur zu gut , fahre ich doch fast Täglich mit den Fahrrad zur Arbeit. Ich versuche immer soviel Rücksicht zu nehmen, wie es mir angebracht erscheint. Meist komme ich damit ganz gut klar.
Zum allgemeinen Argument mit den Kindern : Gerade Kinder auf Fahrrädern sind gefährdet auf Verkehrsflächen, die von Fussgängern ohne ein Minimum an gegenseitiger Rücksicht und Aufmerksamkeit benutzt werden. Als Erwachsener antizipiere ich zumeist das spontane Queren des Weges durch Fussgänger, kann das ein 8- jähriger auch, der da fröhlich lang düst ?
Die meisten Unfälle ereignen sich auf Fussgängerwegen bei Einfahrten/Ausfahrten sowohl mit Fahrradfahrern als auch mit Fussgängern. Der Fussgängerweg ist ein gefährliches Pflaster, auch da muss man höllisch aufpassen.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

relativ hat geschrieben:(15 Sep 2016, 15:26)

Aber der im Wald wäre ja auch einer.
Neue Wege in die Natur bauen dafür kann nun wirklich niemand ernsthaft eintreten, es sei denn man legt Künstliche Hügelketten mit Waldbestand für die Mountainbiker an.
Eben. Wildschweine queren hier im Waldstück vorm Frankfurter Flughafen oft in Rottenstärke die Wege, ziemlich spontan und ziemlich zügig. Man kann also als Fussgänger auch im Wald keine Mentalität an den Tag legen der einzige zu sein, der von A nach B will und alle anderen hätten sich der eignen mentalen Unaufmerksamkeit anzupassen. Die Wildschweine juckt das nicht. Die Wildsau kündigt sich aber mit Lärm im Unterholz an, der Biker kann klingeln, der Spaziergänger reagieren. ;)
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von relativ »

schelm hat geschrieben:(15 Sep 2016, 15:53)

Eben. Wildschweine queren hier im Waldstück vorm Frankfurter Flughafen oft in Rottenstärke die Wege, ziemlich spontan und ziemlich zügig. Man kann also als Fussgänger auch im Wald keine Mentalität an den Tag legen der einzige zu sein, der von A nach B will und alle anderen hätten sich der eignen mentalen Unaufmerksamkeit anzupassen. Die Wildschweine juckt das nicht. Die Wildsau kündigt sich aber mit Lärm im Unterholz an, der Biker kann klingeln, der Spaziergänger reagieren. ;)
Also wir reden ja noch immer über das menschliche Verhalten und wie untereinander zu kommunizieren ist. Lass die armen Wildschweine mal da raus.
Der Biker klinkelt um sich anzukündigen, der Füssgänger muss nicht reagieren, wenn er auf einen Fussgängerweg ist, er darf den Fahrradfahrer natürlich nicht ins Fahrrad laufen, wenn er weiss da er kommt.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

relativ hat geschrieben:(15 Sep 2016, 15:47)

Das stimmt so nicht ganz. Der Radfahrer darf auch die Strasse benutzen, nur wo ein eindeutiger Hinweis steht, daß er dies nicht darf, bzw. den Radweg zu benutzen hat, darf er es eben nicht. Die Mischwege kann der Radfahrer benutzen er muss es nicht.

Ja Fahrradfahren ist ein spezielle Fortbewegung, ich weiss dies nur zu gut , fahre ich doch fast Täglich mit den Fahrrad zur Arbeit. Ich versuche immer soviel Rücksicht zu nehmen, wie es mir angebracht erscheint. Meist komme ich damit ganz gut klar.

Die meisten Unfälle ereignen sich auf Fussgängerwegen bei Einfahrten/Ausfahrten sowohl mit Fahrradfahrern als auch mit Fussgängern. Der Fussgängerweg ist ein gefährliches Pflaster, auch da muss man höllisch aufpassen.
zu 1. Nach meinen Informationen besteht die Benutzungspflicht. Sie ist nur dann aufgehoben, wenn die Benutzung nicht zumutbar möglich ist ( zugeparkt, Schnee, viele Schlaglöcher etc. )

zu 2. Ich komme durch die Schichtzeiten, bei Regen oder tiefen Temperaturen super klar, weil ich die Strecke dann zumeist für mich alleine habe. :) Problematisch ist schönes Wetter wie jetzt, da ist der Bereich am Main quasi zugestellt mit Fussgängern, Skatern, Joggern oder parallel fahrenden Sonntagsradlern auf Schleichfahrt. Und fast jeder denkt ihm gehöre der Weg.

zu 3. ( nicht auf dich bezogen ) Das Argument Kinder ist ja ebenso beliebt wie es inkonsistent ist. Gilt ja scheinbar nur für gefährdete Kids die zu Fuß unterwegs sind, da die sich noch spontaner und unberechenbarer verhalten im Vergleich zu Erwachsenen. Daraus folgt der erhobene Zeigefinger gegen den Radfahrer. Aber was ist mit radelnden Kindern auf gemeinsamen Wegen ? Verhalten die sich jetzt in der Annahme der erwachsenen Fussgänger so, als hätten die eine vergleichbare Führerscheinprüfung zum Auto abgelegt, oder warum interessiert dem auf seine Unaufmerksamkeit bestehenden Fussgänger das Wohlergehen dieser Kinder so überhaupt gar nicht ? :?:
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von frems »

schelm hat geschrieben:(15 Sep 2016, 16:12)
Nach meinen Informationen besteht die Benutzungspflicht. Sie ist nur dann aufgehoben, wenn die Benutzung nicht zumutbar möglich ist ( zugeparkt, Schnee, viele Schlaglöcher etc. )
Diese Aufhebungskriterien gibt es auch heute noch bei Schnee, Baustellen und so weiter. Die Nutzungspflicht wird aber vom entsprechenden Verkehrsschild geregelt, nicht von der Existenz des Radwegs. Bitte vergiss Deine Informationen und achte das geltende Gesetz. Das ist nicht nur in Deinem Interesse, sondern auch in dem Deiner Mitmenschen.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

frems hat geschrieben:(15 Sep 2016, 16:22)

Diese Aufhebungskriterien gibt es auch heute noch bei Schnee, Baustellen und so weiter. Die Nutzungspflicht wird aber vom entsprechenden Verkehrsschild geregelt, nicht von der Existenz des Radwegs. Bitte vergiss Deine Informationen und achte das geltende Gesetz. Das ist nicht nur in Deinem Interesse, sondern auch in dem Deiner Mitmenschen.
Was versuchst du mitzuteilen ? Ich spreche hier im ganzen Thread explizit von Wegen, die durch das Verkehrszeichen Nr. 240, Anlage 2 zu Paragraf 41 StVO gekennzeichnet sind. Und da besteht m.W. nach eine Benutzungspflicht, ausgenommen bei erwähnter Unzumutbarkeit. Ich nahm wohl fälschlicherweise an dies vorauszusetzen.
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von frems »

schelm hat geschrieben:(15 Sep 2016, 16:34)

Was versuchst du mitzuteilen ? Ich spreche hier explizit von Wegen, die durch das Verkehrszeichen Nr. 240, Anlage 2 zu Paragraf 41 StVO gekennzeichnet sind. Und da besteht m.W. nach eine Benutzungspflicht, ausgenommen bei erwähnter Unzumutbarkeit.
Ich bringe Dir die geltende Gesetzeslage näher, da Du dreimal eine falsche bzw. veraltete Behauptung aufgestellt hast:
schelm hat geschrieben:(07 May 2016, 22:33)
Doch, und hier fängt das beschriebene Problem ja an, wenn ein solcher Weg eingerichtet und benutzbar ist, dann darf der Radfahrer nicht die Straße benutzen. Also wird sein Recht zu fahren damit aufgehoben. Nochmal : Auf der Straße darf er in diesem Fall nicht fahren, und auf dem gemeinsamen Weg ist das Fahren im Sinne der Eigenschaft des Wortes nicht möglich.
schelm hat geschrieben:(07 May 2016, 17:41)
Gleichwohl legt der Gesetzgeber dem Radfahrer aber eine Benutzungspflicht dieses Weges auf, verläuft er parallel zur Fahrbahn, entfällt somit für den Radfahrer das Recht die Straße zu benutzen, es sei denn, der gemeinsame Fuss - / Radweg wäre nicht benutzbar ( Witterung, zugeparkt etc. )
schelm hat geschrieben:(15 Sep 2016, 15:38)
Das Problem ist die Benutzungspflicht ( in Vorbeiträgen hier schon erwähnt ). Wo diese Wege sind, darf ich nicht die Straße benutzen, auf dem gemischten Weg darf ich auch nicht wirklich fahren. Damit meine ich das Fahren dem Sinne nach, da ich dort völlig entrechtet dem Fussgänger gegenüber bin, der von jedweder Notwendigkeit sich als aufmerksamer Verkehrsteilnehmer zu verhalten enthoben wird, er darf sich also verhalten wie auf dem Bürgersteig, der Radfahrer darf weder auf der Straße noch auf dem gemeinsamen Weg tatsächlich fahren, da, wo sie parallel verlaufen.
Von den Verkehrszeichen hast Du nie gesprochen, sondern von der Existenz des (parallel verlaufenden) Radwegs als Kriterium. Das weißt Du doch selbst. ;) Und das ist halt falsch. Aber gut, dass Du nun mal vom 240er gehört hast und es erstmals erwähnst. Jetzt noch 237 und 241, dann ist meine gute Tat des Tages vollbracht.
Labskaus!

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schelm
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Re: Fahrradfahrer vs. Fußgänger

Beitrag von schelm »

frems hat geschrieben:(15 Sep 2016, 16:49)

Ich bringe Dir die geltende Gesetzeslage näher, da Du dreimal eine falsche bzw. veraltete Behauptung aufgestellt hast:





Von den Verkehrszeichen hast Du nie gesprochen, sondern von der Existenz des (parallel verlaufenden) Radwegs als Kriterium. Das weißt Du doch selbst. ;) Und das ist halt falsch. Aber gut, dass Du nun mal vom 240er gehört hast und es erstmals erwähnst. Jetzt noch 237 und 241, dann ist meine gute Tat des Tages vollbracht.
Danke für die Mühe. Du bestätigst meine Aussagen. Ausgänglich rede ich vom " gemeinsamen Rad - / Fussweg ", selbiger ist durch das entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet und sollte dieser Weg parallel zur Fahrbahn verlaufen, darf die Fahrbahn nicht benutzt werden. Ich rede nie vom Modell " für Radfahrer frei ". In Folge, weil es etwas aufwändig ist das immer komplett auszuschreiben, nenne ich den Weg eben " diesen " Weg.

Tut mir leid, sollte das missverständlich gewesen sein, aber schau bitte auch nochmal in das eine Zitat vom 7. Mai rein, da steht der Kontext von " diesen " zu " gemeinsamen Rad - Fussweg " auch drin.
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
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